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Ausbildung & Beruf

Fragen und Antworten rund um das Thema „MS und berufliche Selbstständigkeit“

8 Minuten

Veröffentlicht am 06.10.2020  von  trotz ms Redaktion

Fünf wichtige Fragen zu dem Thema „MS und berufliche Selbstständigkeit“– kurz und knapp beantwortet. Für alle Personen, die sich in Deutschland beruflich selbstständig machen, gelten die gleichen Regelungen – ob mit oder ohne chronische Erkrankung.

Kann ich mich trotz meiner MS-Erkrankung beruflich selbstständig machen?

Generell spricht nichts dagegen. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit hängt von vielen verschiedenen Aspekten ab. Deinen Gesundheitszustand, aber auch Deine Geschäftsidee, mögliche Geschäftskontakte, Deine fachlichen und unternehmerischen Kenntnisse und Anlagen solltest Du bei Deiner Entscheidung berücksichtigen.¹ Auch wenn Deine MS fortgeschritten ist und Du einen Schwerbehindertenausweis hast, ist das kein Hinderungsgrund für eine Existenzgründung. Es gibt spezielle Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten, die Du in Anspruch nehmen kannst.²

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich beruflich selbstständig zu machen?

Ausschlaggebend für eine Existenzgründung ist die Entwicklung eines Businessplans. Darin beschreibst Du Deine Geschäftsidee sowie alle wichtigen Informationen und Schritte, um Deine Idee zu verwirklichen. Darin steht außerdem, wer das Unternehmen gründet, welche Kompetenzen die gründende Person auszeichnet und welche Rechtsform das Unternehmen haben soll. Weiterhin enthält der Businessplan eine Chancen-Risiken-Analyse sowie grundlegende Informationen zum Marketing (Konkurrenzanalyse, Plan, Ziele, Instrumente), ebenso wie einen Zeit- und Finanzierungsplan.¹

Welche privaten Versicherungen muss ich bei einer Existenzgründung abschließen?

Handwerksleute, Kunstschaffende, Publizierende, Geburtshelfende oder freiberufliche Lehrende sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung zu versichern.³ Alternativ kannst Du Dich privat versichern. Da chronische Erkrankungen wie MS für private Träger ein finanzielles Risiko darstellen, solltest Du diese vor Vertragsabschluss unbedingt angeben und die Konditionen genau abklären. Achtung: ab 55 Jahren kannst Du i.d.R. nicht mehr von der privaten zur gesetzlichen Versicherung zurückwechseln.⁴ Ob Du eine private Unfallversicherung abschließen musst oder pflichtversichert bist, erfährst Du bei der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus kannst Du private Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen abschließen.¹

Wo kann ich mich zur Existenzgründung mit MS beraten lassen?

Du kannst Dich an verschiedene Ansprechpersonen wenden: Bei den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie dem Institut der freien Berufe erhältst Du eine kostenlose Erstberatung.⁵ Auch die Arbeitsagentur hilft Dir, Deine Fragen zur Existenzgründung zu klären.⁶ Bei Deinem Integrationsamt vor Ort erfährst Du ebenfalls mehr über die Existenzgründung mit einer chronischen Erkrankung oder (Schwer-)Behinderung.

Welche Förderungen für Existenzgründung mit MS gibt es?

Wenn Du arbeitslos bist, besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Die Voraussetzungen: Du übst Deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beendest damit Deine Arbeitslosigkeit. Außerdem muss eine fachkundige Stelle bestätigen, dass Dein Geschäftsmodell tragfähig ist und Du die entsprechenden Voraussetzungen mitbringst.⁷ Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kannst Du Kredite zu günstigen Konditionen und Teilbürgschaften erhalten. Darüber hinaus fördert sie Coaching und Beratung.¹

Menschen mit Behinderungen, die im Erwerbsleben tätig sind, stehen verschiedene Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Verfügung. Auch technische Hilfsmittel, Weiterbildungs- und Wohnungshilfen sowie eine Arbeitsassistenz oder die KFZ-Hilfe können finanziert werden.⁸ Anlaufstellen sind die Integrationsämter und die Agentur für Arbeit.

Alles Wichtige rund um das Arbeitsleben mit MS erfährst Du in der Informationsbroschüre der DMSG: Arbeiten mit MS. Welche Rechte Dir darüber hinaus zustehen, wenn Du mit Behinderungen lebst, fasst der Ratgeber (Schwer-) Behindertenrecht für MS-Erkrankte zusammen.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00016885

Quellen

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