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Rente

Unterstützung für Betroffene: Altersrente bei Schwerbehinderung bei MS

6 Minuten

Veröffentlicht am 15.09.2017  von  trotz ms Redaktion

Vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ist ein Ausweg für MS-Betroffene mit Schwerbehinderten-Status. Du kannst also früher Altersrente beantragen, wenn Du aufgrund der MS-Erkrankung nicht weiter Deinen Lebensunterhalt verdienen kannst.

Mann schiebt Frau im Rollstuhl

Die frühe Beantragung der Altersrente kann eine Möglichkeit für MS-Patienten mit Schwerbehindertenausweis sein, finanziell unabhängig zu bleiben.

Alles geregelt: Die Voraussetzungen

Für schwerbehinderte Menschen gelten auch in puncto Rente besondere Regeln: Sie können diese schon zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter beziehen, das bei 65 beziehungsweise 67 Jahren liegt. Dafür müssen sie den Voraussetzungen für Altersrente bei Schwerbehinderung entsprechen.

Konkret bedeutet das für Dich:

  • Du bist bei Beginn der Rente anerkannt schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent).
  • Du erfüllst die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren oder
  • Du bist vor 1951 geborenen und bist nach dem bis Ende 2000 geltende Recht erwerbs- und berufsunfähig.

Erfüllst Du die oben genannten Voraussetzungen, hast Du Anrecht auf eine abschlagfreie Rente bei Schwerbehinderung. Wer einem Schwerbehinderten nur gleichgestellt ist, hat keinen Anspruch.

Du kannst Dich allerdings unter folgenden Voraussetzungen auf Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenze berufen:

  • Du warst am 01.01.2007 als schwerbehinderter Mensch anerkannt.
  • Du bist vor dem 01.01.1955 geboren.
  • Dein Arbeitgeber hat mit Dir vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart.

Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent kannst Du die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen.

Was bedeuten 35 Jahre Wartezeit?

Damit Dein Antrag auf Altersrente bei Schwerbehinderung Erfolg hat, musst Du 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen können. Darunter fallen alle Zeiten, die für die Rente relevant sind:

  • Beschäftigungen, in denen Beiträge gezahlt wurden
  • Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosigkeit
  • Mini-Jobs bzw. 450-Euro-Jobs
  • Krankheitszeiten
  • Schwangerschaft/-en
  • Ausbildungszeiten wie Schule und Studium
  • Phasen der Kindererziehung oder Pflege
  • Rentensplitting (Teilen des Rentenanspruchs) unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern
  • Durchgeführter Versorgungsausgleich (Scheidung)

Vorgezogene Altersrente bei Schwerbehinderung mit MS

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Rente bereits vor dem 63. bzw. 65. Lebensjahr zu beantragen. Auch in diesem Fall gelten die oben genannten Regeln. So kannst Du die Altersrente bei Schwerbehinderung bereits mit 60 Jahren bzw. mit 62 Jahren erhalten. Dabei sollte Dir klar sein, dass das vorzeitige Beantragen sich auch auf die Höhe der Rente auswirkt. Pro Monat, den Du früher Rente beziehst, reduziert sie sich um 0,3 Prozent. Die Kürzungen können bis zu 10,8 Prozent betragen und sind dauerhaft – selbst nachdem Du die Altersgrenze erreicht hast.

Überblick: Kürzungen bei vorgezogener Altersrente bei Schwerbehinderung

Monate vor der Altersgrenze

Rentenkürzung um

1 Monat

0,3 %

2 Monate

0,6 %

3 Monate

0,9 %

4 Monate

1,2 %

...

...

33 Monate

9,9 %

34 Monate

10,2 %

35 Monate

10,5 %

36 Monate

10,8 %

Die Altersgrenzen wurden schrittweise angehoben: Während die Rentenaltersgrenze bei den Jahrgängen bis 1951 bei 63 Jahren liegt, erhöht sie sich ab dem Geburtsjahrgang 1952 nach steigendem Geburtsmonat. Die genauen Altersgrenzen für Altersrente bei Schwerbehinderung findest Du hier.

Sonderfall Vertrauensschutz

In manchen Fällen macht das Gesetz eine Ausnahme. So hast Du aus Vertrauensschutzgründen auch weiterhin ab 63 Jahren Anspruch auf Rente bei Schwerbehinderung, wenn Du …

  • mindestens 35 Jahre rentenversichert warst,
  • am 01.01.2007 als schwerbehindert (mindestens 50 Grad der Behinderung) anerkannt warst und
    • vor 1955 geboren bist und vor dem 01.01.2007 mit Deinem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart hast oder
    • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus erhalten hast.

Wichtig zu wissen ist: Wenn Du einmal rentenberechtigt bist, bist Du immer rentenberechtigt. Sollte Dein Schwerbehinderten-Status während des Rentenbezugs aufgehoben werden, hast Du trotzdem weiter ein Recht auf das Ruhegeld.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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