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Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ist ein Ausweg für MS-Betroffene mit Schwerbehinderten-Status. Du kannst also früher Altersrente beantragen, wenn Du aufgrund der MS-Erkrankung nicht weiter Deinen Lebensunterhalt verdienen kannst.
Für schwerbehinderte Menschen gelten auch in puncto Rente besondere Regeln: Sie können diese schon zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter beziehen, das bei 65 beziehungsweise 67 Jahren liegt. Dafür müssen sie den Voraussetzungen für Altersrente bei Schwerbehinderung entsprechen.
Konkret bedeutet das für Dich:
Erfüllst Du die oben genannten Voraussetzungen, hast Du Anrecht auf eine abschlagfreie Rente bei Schwerbehinderung. Wer einem Schwerbehinderten nur gleichgestellt ist, hat keinen Anspruch.
Du kannst Dich allerdings unter folgenden Voraussetzungen auf Vertrauensschutz bei der Anhebung der Altersgrenze berufen:
Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent kannst Du die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen.
Damit Dein Antrag auf Altersrente bei Schwerbehinderung Erfolg hat, musst Du 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen können. Darunter fallen alle Zeiten, die für die Rente relevant sind:
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Rente bereits vor dem 63. bzw. 65. Lebensjahr zu beantragen. Auch in diesem Fall gelten die oben genannten Regeln. So kannst Du die Altersrente bei Schwerbehinderung bereits mit 60 Jahren bzw. mit 62 Jahren erhalten. Dabei sollte Dir klar sein, dass das vorzeitige Beantragen sich auch auf die Höhe der Rente auswirkt. Pro Monat, den Du früher Rente beziehst, reduziert sie sich um 0,3 Prozent. Die Kürzungen können bis zu 10,8 Prozent betragen und sind dauerhaft – selbst nachdem Du die Altersgrenze erreicht hast.
Monate vor der Altersgrenze |
Rentenkürzung um |
---|---|
1 Monat |
0,3 % |
2 Monate |
0,6 % |
3 Monate |
0,9 % |
4 Monate |
1,2 % |
... |
... |
33 Monate |
9,9 % |
34 Monate |
10,2 % |
35 Monate |
10,5 % |
36 Monate |
10,8 % |
Die Altersgrenzen wurden schrittweise angehoben: Während die Rentenaltersgrenze bei den Jahrgängen bis 1951 bei 63 Jahren liegt, erhöht sie sich ab dem Geburtsjahrgang 1952 nach steigendem Geburtsmonat. Die genauen Altersgrenzen für Altersrente bei Schwerbehinderung findest Du hier.
In manchen Fällen macht das Gesetz eine Ausnahme. So hast Du aus Vertrauensschutzgründen auch weiterhin ab 63 Jahren Anspruch auf Rente bei Schwerbehinderung, wenn Du …
Wichtig zu wissen ist: Wenn Du einmal rentenberechtigt bist, bist Du immer rentenberechtigt. Sollte Dein Schwerbehinderten-Status während des Rentenbezugs aufgehoben werden, hast Du trotzdem weiter ein Recht auf das Ruhegeld.
Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220
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