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Leistungsansprüche

MS-Pflege zu Hause: Welche Leistungen für pflegende Angehörige gibt es?

7 Minuten

Veröffentlicht am 28.04.2020  von  trotz ms Redaktion

Strümpfe anziehen, Essen kochen, beim Kämmen unterstützen – sich um seine pflegebedürftigen Liebsten zu kümmern, kostet Zeit und Geld. Die gute Nachricht: Für die MS-Pflege zu Hause gewährt der Staat Angehörigen Leistungen zur sozialen Absicherung. Diese kannst Du beantragen, wenn Du einen lieben Menschen zu Hause pflegst, weil die MS zu Beeinträchtigungen geführt hat.

MS-Pflege zu Hause

Eines vorneweg: Einen generellen Anspruch auf das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet, hast Du nicht. Der pflegebedürftigen Person steht es zu, frei zu entscheiden, ob sie Dich mit dem Geld für Deine Unterstützung belohnt. Doch Du kannst von Leistungen zur sozialen Absicherung profitieren, wenn Du offiziell die Pflegeperson bist.

Wer gilt als Pflegeperson?
Laut Gesetz bist Du eine Pflegeperson, wenn Du …

  • Dich regelmäßig um einen oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrads 2 bis 5 in häuslicher Umgebung kümmerst.
  • nicht erwerbsmäßig, für mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pro Woche pflegst.
  • nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig bist.

Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Wenn Du einen Angehörigen pflegst, zahlt die Pflegekasse für Dich Beiträge in die Rentenversicherung. Vorausgesetzt, Du gehst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nach, erhältst noch keine Altersrente und hast die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht.

Die Beiträge an die Rentenversicherung liegen zwischen 107,04 und 566,37 Euro* beziehungsweise zwischen 94,74 und 501,27 Euro pro Monat**. Mit einem Jahr Pflegetätigkeit entsteht somit Anspruch auf eine monatliche Rente zwischen 5,66 und 29,94 Euro* beziehungsweise zwischen 5,39 und 28,52 Euro**. Die Höhe der Beiträge bestimmen der Pflegegrad und die erhaltene Leistungsart.

*Werte 2018 – alte Bundesländer
**Werte 2018 – neue Bundesländer

Unfall- und Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen

Du legst eine berufliche Pause ein, um einen Angehörigen zu pflegen? Oder Du steigst für die Pflege komplett aus dem Berufsleben aus? In diesem Fall übernimmt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, den Du der Pflegetätigkeit widmest. Damit hast Du seit 2017 Anspruch auf Arbeitslosengeld und Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nach dem Ende der Pflegetätigkeit, sogenannte Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Als Pflegeperson bist Du außerdem beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Das gilt für alle Tätigkeiten und Wege, die mit der Pflege in Zusammenhang stehen.

Urlaubsvertretung und Verhinderungspflege für pflegende Angehörige

Jeder braucht einmal Abstand vom Alltag und keiner ist vor Krankheiten gefeit. Deshalb übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr, wenn Du wegen Urlaub oder Krankheit ausfällst. Berechtigt sind Angehörige von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5. Dies wird Verhinderungspflege genannt.

Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse dafür – vorausgesetzt Deine Vertretung wohnt nicht bei Euch zu Hause und ist mit Deinem pflegebedürftigen Angehörigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Für Verwandte ersten und zweiten Grades dürfen die Zahlungen der Pflegekasse maximal das 1,5-Fache des Pflegegelds betragen – beispielsweise für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Währenddessen erhältst Du die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weiter. Außerdem bleibst Du weiterhin rentenversichert und abgesichert gegen Arbeitslosigkeit.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Du pflegst einen Angehörigen oder kümmerst Dich ehrenamtlich um Pflegebedürftige? Nutze das Angebot „Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen“ der Pflegekassen. Bei kostenlosen Schulungen kannst Du Dein Wissen erweitern und Dich mit anderen austauschen, die sich in der gleichen Situation befinden.

Schon gewusst: Hat Dein Angehöriger Pflegegrad 2 oder höher und wird zu Hause von Dir versorgt, musst Du einmal im Jahr eine individuelle pflegefachliche Beratung wahrnehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dein Angehöriger die Pflege erhält, die er braucht.

Du siehst also, auch für Angehörige gibt es verschiedene Leistungen, die Dich bei der Pflege entlasten und absichern.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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