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Leistungsansprüche

Wenn die MS fortschreitet: Welche Pflegegrade gibt es?

6 Minuten

Veröffentlicht am 28.07.2020  von  trotz ms Redaktion

Typische MS-Symptome wie Fatigue, motorische Störungen oder Lähmungen können Deine Selbstständigkeit einschränken. Ob Deine Angehörigen Dir im Alltag unter die Arme greifen oder Dir sogar ein professioneller Pflegedienst zur Seite steht, hängt von Deinen persönlichen Lebensumständen ab. Doch wer übernimmt die Kosten? Hier erfährst Du, welche Pflegegrade es gibt und was das für Dich bedeutet.

Pflegegrade bei MS

Pflegebedarf kann in jeder Phase des Lebens auftreten: ob kurz nach einem MS-Schub oder auch im fortgeschrittenen Verlauf. Anfang 2019 waren laut Bundesgesundheitsministerium fast vier Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Welche grundlegenden Voraussetzungen Du erfüllen musst, um rechtlich als pflegebedürftig eingestuft werden zu können, kannst Du in unseren FAQ nachlesen.

Welche Pflegegrade gibt es?

Die Pflegekasse, die Deiner Krankenkasse angegliedert ist, unterscheidet fünf Pflegegrade. Dies hängt davon ab, wie zeitintensiv die Bewältigung von Alltagsaufgaben für Dich ist. Anhand eines Punktesystems ermittelt ein Gutachter Deinen Pflegegrad: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5). Pflegegrad 1 erhältst Du bereits, wenn Du noch keine erheblichen Beeinträchtigungen hast, aber körperlich leicht eingeschränkt bist.

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Wenn Du Deinen Pflegeantrag gestellt hast, nennt die Pflegekasse Dir einen Kontakt zum Medizinischen Dienst, Sozialmedizinischen Dienst oder zu einem anderen unabhängigen Gutachter. Bist Du privatversichert, ist der Medizinische Dienst „MEDICPROOF“ Dein Ansprechpartner. Daraufhin vereinbarst Du einen Termin für einen Besuch bei Dir zu Hause. So kann der Gutachter realistisch einschätzen, wie selbstständig Du Dich in Deinem persönlichen Lebensumfeld versorgen kannst. Bitte einen Angehörigen, bei dem Termin dabei zu sein. Dadurch erhält der Gutachter ein umfassendes Bild vom zeitlichen Aufwand für Deine tägliche Pflege.

Bewertungskriterien für den Pflegegrad

Der Gutachter – ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – bewertet anhand von mehr als 60 Kriterien, inwieweit Du verschiedene Lebensbereiche eigenständig erfüllen kannst: Deine Selbstversorgung mit Körperpflege und Ernährung, Deinen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Deine Alltagsgestaltung und die Wahrnehmung sozialer Kontakte. Darüber hinaus sind Deine Beweglichkeit, Deine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, aber auch Deine Verhaltensweisen und eventuelle psychische Problemlagen Bewertungskritieren.

Über alle 64 Bewertungskriterien im Detail kannst Du Dich in einem Online-Pflegegradrechner informieren, um Dich auf den Besuch des Gutachters vorzubereiten.

Welche Leistungen bietet die Pflegekasse?

Bei jedem Pflegegrad hast Du Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung bei Dir zu Hause, Pflegekurse für Deine Angehörigen, Zuschüsse für den barrierefreien Umbau Deines Wohnumfelds (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme) sowie die Versorgung mit Verbrauchsmaterial als Pflegehilfsmittel (bis zu 40 Euro monatlich). Diese tragen dazu bei, Dir ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen, oder erleichtern die Tätigkeit Deiner Pflegeperson – zum Beispiel durch Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 stehen Dir darüber hinaus noch mehr Leistungen der Pflegekasse zu – zum Beispiel:

  • Pflegegeld erhältst Du, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche Deine Pflege übernehmen (zwischen 316 Euro und 901 Euro pro Monat).
  • Mit Pflegesachleistungen kannst Du einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Dafür stehen Dir monatlich zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1.995 Euro (Pflegegrad 5) zur Verfügung.
  • Brauchst Du vollstationäre Pflege, steht Dir der sogenannte Leistungsbetrag als Zuschuss in Höhe von 125 Euro (Pflegegrad 1) bis 2.005 Euro (Pflegegrad 5) monatlich zur Verfügung.

Um Deinen ganz persönlichen Pflegebedarf zu ermitteln, ist Deine Pflegekasse Dein erster Ansprechpartner. Weitere Informationen bietet Dir auch der digitale Ratgeber für Pflegeleistungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

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