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Veröffentlicht am 28.07.2020 von trotz ms Redaktion
Typische MS-Symptome wie Fatigue, motorische Störungen oder Lähmungen können Deine Selbstständigkeit einschränken. Ob Deine Angehörigen Dir im Alltag unter die Arme greifen oder Dir sogar ein professioneller Pflegedienst zur Seite steht, hängt von Deinen persönlichen Lebensumständen ab. Doch wer übernimmt die Kosten? Hier erfährst Du, welche Pflegegrade es gibt und was das für Dich bedeutet.
Pflegebedarf kann in jeder Phase des Lebens auftreten: ob kurz nach einem MS-Schub oder auch im fortgeschrittenen Verlauf. Anfang 2019 waren laut Bundesgesundheitsministerium fast vier Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Welche grundlegenden Voraussetzungen Du erfüllen musst, um rechtlich als pflegebedürftig eingestuft werden zu können, kannst Du in unseren FAQ nachlesen.
Die Pflegekasse, die Deiner Krankenkasse angegliedert ist, unterscheidet fünf Pflegegrade. Dies hängt davon ab, wie zeitintensiv die Bewältigung von Alltagsaufgaben für Dich ist. Anhand eines Punktesystems ermittelt ein Gutachter Deinen Pflegegrad: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5). Pflegegrad 1 erhältst Du bereits, wenn Du noch keine erheblichen Beeinträchtigungen hast, aber körperlich leicht eingeschränkt bist.
Wenn Du Deinen Pflegeantrag gestellt hast, nennt die Pflegekasse Dir einen Kontakt zum Medizinischen Dienst, Sozialmedizinischen Dienst oder zu einem anderen unabhängigen Gutachter. Bist Du privatversichert, ist der Medizinische Dienst „MEDICPROOF“ Dein Ansprechpartner. Daraufhin vereinbarst Du einen Termin für einen Besuch bei Dir zu Hause. So kann der Gutachter realistisch einschätzen, wie selbstständig Du Dich in Deinem persönlichen Lebensumfeld versorgen kannst. Bitte einen Angehörigen, bei dem Termin dabei zu sein. Dadurch erhält der Gutachter ein umfassendes Bild vom zeitlichen Aufwand für Deine tägliche Pflege.
Der Gutachter – ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – bewertet anhand von mehr als 60 Kriterien, inwieweit Du verschiedene Lebensbereiche eigenständig erfüllen kannst: Deine Selbstversorgung mit Körperpflege und Ernährung, Deinen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Deine Alltagsgestaltung und die Wahrnehmung sozialer Kontakte. Darüber hinaus sind Deine Beweglichkeit, Deine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, aber auch Deine Verhaltensweisen und eventuelle psychische Problemlagen Bewertungskritieren.
Über alle 64 Bewertungskriterien im Detail kannst Du Dich in einem Online-Pflegegradrechner informieren, um Dich auf den Besuch des Gutachters vorzubereiten.
Bei jedem Pflegegrad hast Du Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung bei Dir zu Hause, Pflegekurse für Deine Angehörigen, Zuschüsse für den barrierefreien Umbau Deines Wohnumfelds (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme) sowie die Versorgung mit Verbrauchsmaterial als Pflegehilfsmittel (bis zu 40 Euro monatlich). Diese tragen dazu bei, Dir ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen, oder erleichtern die Tätigkeit Deiner Pflegeperson – zum Beispiel durch Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.
Mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 stehen Dir darüber hinaus noch mehr Leistungen der Pflegekasse zu – zum Beispiel:
Um Deinen ganz persönlichen Pflegebedarf zu ermitteln, ist Deine Pflegekasse Dein erster Ansprechpartner. Weitere Informationen bietet Dir auch der digitale Ratgeber für Pflegeleistungen des Bundesministeriums für Gesundheit.
*Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Zahlen und Fakten der SPV
Bundesgesundheitsministerium: Broschüre PSG - Alle Leistungen
Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrade
Verbraucherzentrale: Bedeutung und Einstufung Pflegegrade
Pflegeverantwortung.de: MDK Gutachten
24h-pflege-check.de: Multiple Sklerose
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