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Leistungsansprüche

MS und pflegebedürftig? Das sind Deine Möglichkeiten

4 Minuten

Veröffentlicht am 21.08.2019  von  trotz ms Redaktion

Du und Deine MS, Ihr habt Euch arrangiert. Im Laufe der Zeit hast Du gelernt, mit den mal mehr, mal weniger präsenten Symptomen zurechtzukommen. Denn Dein Wunsch ist es, Dein Leben so selbstbestimmt wie möglich zu führen. Was aber, wenn Deine MS-Erkrankung später so weit fortschreitet, dass es Dir nicht mehr möglich ist, Deinen Alltag alleine zu bewältigen? In diesem Artikel erfährst Du, was Pflegebedürftigkeit ist und wann Du Leistungen der Pflegeversicherung beantragen kannst.

Pflegerin sortiert Medikamente

Was heißt eigentlich pflegebedürftig?

Ob bei Dir eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellt die Pflegekasse fest. Sie ist zuständig für die Leistungen der Pflegeversicherung. Nach Definition der Pflegeversicherung giltst Du als pflegebedürftig, wenn Du folgende Voraussetzungen erfüllst: Infolge gesundheitlicher Probleme bist Du in Deiner Selbstständigkeit oder in Deinen Fähigkeiten beeinträchtigt und deshalb auf Hilfe angewiesen. Außerdem kannst Du körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung sowie gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen.

Damit Du Leistungen von der Pflegekasse erhältst, müssen diese Beeinträchtigungen dauerhaft bestehen. Das heißt voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Falls Du nur vorübergehend pflegebedürftig bist, also weniger als sechs Monate Hilfe brauchst, kann möglicherweise die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernehmen. Diese Leistungen laufen unter der Bezeichnung „Häusliche Krankenpflege“.

Die ausführlichen rechtlichen Regelungen der Pflegeversicherung kannst Du im Sozialgesetzbuch (SGB) XI nachlesen.

Wann kann ich Pflegeleistungen beantragen?

Damit Du Pflegeleistungen beantragen kannst, verlangt die Pflegeversicherung folgende Voraussetzungen:

Pflegebedürftigkeit: Bei Dir muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, die der Medizinische Dienst oder ein unabhängiger Gutachter feststellt. Die Pflegebedürftigkeit hat verschiedene Grade, nach denen sich die Pflegeleistungen richten.

Vorversicherungszeit: Du solltest eine Mindestversicherungszeit erfüllen. Die Vorversicherungszeit erfüllst Du, wenn Du mindestens zwei Jahre während der letzten zehn Jahre vor Antragsstellung in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt hast oder familienversichert warst.

Wer sind Deine Ansprechpartner für Pflegegeld?

Du hast Fragen rund um die Themen „Pflegebedürftigkeit“ und „Pflegegeld“? Wenn Du gesetzlich versichert bist, ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit Dein Ansprechpartner: Du erreichst es unter der Telefonnummer: 030 3406066-02. Alternativ kannst Du Deine Kranken- oder Pflegekasse fragen. Bist Du privat versichert, wendest Du Dich an die telefonische Pflegeberatung des Verbands der Privaten Krankenversicherung (Compass Private Pflegeberatung) unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800 1018800.

Eine weitere Anlaufstelle für Deine Fragen sind die sogenannten Pflegestützpunkten. Adressen in Deiner Nähe findest Du unter www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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