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Veröffentlicht am 08.01.2021 von trotz ms Redaktion
Wie eine MS verläuft, lässt sich kaum vorhersagen. Das kennst Du sicher auch: Manche Menschen können lange für sich selbst sorgen und ihren Alltag problemlos bewältigen. Andere sind zumindest zeitweise pflegebedürftig und auf Hilfe angewiesen. Meist sind es Angehörige oder auch ein Freund oder Nachbar, die helfen. Gut zu wissen, wenn diese liebe Person auch eine finanzielle Anerkennung in Form von zusätzlichen Rentenansprüchen erhält.
Etwa 1,5 Millionen Frauen und Männer in Deutschland pflegen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn und sind selbst bereits im Ruhestand. Sie gingen lange leer aus. Seit dem 1. Juli 2017 ist das mit der neuen Flexirente anders: Je nach Höhe der Rente und je nachdem, welchen Pflegegrad Dein von MS betroffener Angehöriger hat, kannst Du Deine eigene Rente deutlich erhöhen. Wir zeigen, wie das geht.
Erhältst Du zum Beispiel eine vorgezogene Altersrente, bist Du automatisch pflichtversichert, wenn Du einen Angehörigen pflegst, der etwa an MS erkrankt ist und Hilfe benötigt. Die Pflegekasse führt die Beiträge an die Rentenversicherung ab, wenn Du als pflegende Person bei der Pflegeversicherung registriert bist. Die erhöhten Rentenbeiträge erhältst Du dann ausgezahlt, wenn Du das Regelrentenalter erreicht hast.
Bist Du bereits im Rentenalter und erhältst ganz normal Deine Rente, erhöhen sich nicht automatisch Deine Rentenansprüche, wenn Du jemanden pflegst. Hier ist ein kleiner Umweg nötig: Du kannst einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, um von der Vollrente auf den sogenannten Teilrentenbezug zu wechseln. Das sichert Dir Rentenansprüche aus der Pflege. Bei der Pflegekasse kannst Du dann die Zahlung von Rentenbeiträgen beantragen.
Formell bedeutet die Umstellung auf Teilrentenbezug, dass Du zunächst auf einen kleinen Teil Deiner Rente verzichtest. Schon ein Prozent reichen dabei aus, die restlichen 99 Prozent Deiner Rente erhältst Du weiterhin wie gewohnt. Im Juli des folgenden Jahres erhöht sich dann Deine monatliche Rente, denn die Pflegeversicherung hat in der Zwischenzeit Beiträge in Deine Rentenversicherung eingezahlt.
Die Pflegekasse zahlt Beiträge an Deine Rentenversicherung, wenn
In der Regel gilt: Je kleiner die Rente und je höher der Pflegegrad, desto mehr Plus bei der Rente ergibt sich für Dich. Maximal kannst Du für ein Jahr Pflege etwa 30 Euro mehr Rente im Monat erhalten.
Die Rentenversicherung tut bei der Berechnung der Rentenbeiträge so, als würdest Du durch die Leistung, die Du bei der Pflege erbringst, monatlich etwa zwischen 560 und 3.000 Euro verdienen. Daraus ergibt sich je nach Pflegegrad und dem zeitlichen Aufwand für ein Jahr Pflege ein monatlicher Rentenanspruch zwischen ca. fünf und 30 Euro zusätzlich. Die Werte werden jedes Jahr neu festgelegt und entsprechend berechnet.
Mit dem Rentenrechner der DRV kannst Du den Wert genau ermitteln. Oder Du kannst Dich beraten lassen bei den Beratungsstellen der DRV, Deiner Pflegekasse und andern Beratungsstellen.
Kurz und knapp: Du bist Rentner und kümmerst Dich um die Pflege eines Angehörigen? Dann kannst Du Beitragszahlungen der Pflegekasse erhalten und Deinen Rentenanspruch aufstocken. Du musst nur in den Teilrentenbezug wechseln und zunächst auf einen kleinen Teil der Rente verzichten. Ein Wechsel in die Vollrente ist jederzeit möglich! Die Rente wird dann im Folgemonat umgestellt Bei Beendigung der Pflege müssen Pflegekasse und Rentenversicherung informiert werden.
*Quellen:
Süddeutsche Zeitung: Der Weg zum Renten-Plus (Stand: 03.11.2020)
Verbraucherzentrale: Flexirente für pflegende Rentner (Stand: 03.11.2020)
Pflege für Angehörige: So wirkt sich die flexible Teilrente auch für pflegende Rentner aus (Stand: 03.11.2020)
Ihre Vorsorge: Entgeltpunkte für pflegende Angehörige (Stand: 03.11.2020)
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten (Stand: 03.11.2020)
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