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Pflegebedürftigkeit und MS – Fragen und Antworten

5 Minuten

Veröffentlicht am 04.12.2019  von  trotz ms Redaktion

Was bedeutet pflegebedürftig und wie erhält man Pflegeleistungen? Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pflegebedürftigkeit bei Multipler Sklerose und der Beantragung von Pflegeleistungen.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann und deshalb auf die Hilfe oder Pflege durch andere angewiesen ist. Sei es bei der Körperpflege, beim Einkaufen, im Haushalt oder beim Essen. Die Beeinträchtigungen müssen „dauerhaft“ bestehen, das heißt voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Was sind die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekasse?

Du musst zwei Grundvoraussetzungen erfüllen, damit Dein Antrag auf Pflegeleistungen Erfolg hat:

1. Bei Dir wurde eine Pflegebedürftigkeit festgestellt – durch einen unabhängigen Gutachter oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

2. Du erfüllst die sogenannte Vorversicherungszeit. Das ist der Fall wenn Du mindestens zwei Jahre der letzten zehn Jahre vor Antragstellung in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt hast oder familienversichert warst.

Wie erhält man Pflegeleistungen?

Damit Du Leistungen der Pflegekasse erhalten kannst, musst Du einen Antrag bei Deiner Pflegekasse stellen. Diese ist bei Deiner Krankenkasse angegliedert. Diesen Antrag kannst Du auch telefonisch stellen. Daraufhin erhältst Du ein Formular zugesandt, das Du unterschrieben und ausgefüllt zurückschickst. Bei privat Versicherten ist das private Versicherungsunternehmen für die Antragstellung zuständig.

Wonach richten sich die Pflegeleistungen?

Maßgeblich für die Bewilligung von Pflegeleistungen ist der festgestellte Pflegegrad. Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade. Sie richten sich danach, wie selbstständig Du in verschiedenen Lebensbereichen bist. Kriterien sind dabei, wie mobil Du bist, inwiefern Du Dich selbst versorgen kannst, wie Du mit Anforderungen und Belastungen fertig wirst, inwiefern Du Dein alltägliches Leben und soziale Kontakte gestalten und bedienen kannst und ob Du Den krankheits- und therapiebedingten Anforderungen gerecht wirst.

Was kannst Du tun, wenn der Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wurde?

Für den Fall, dass Du mit der Einschätzung der Pflegekasse nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch einlegen – innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheids. Wenn Du gesetzlich versichert bist, genügt vorerst ein formloses Schreiben. Darin kannst Du formulieren, dass Du der Pflegestufe nicht zustimmst.

Du suchst einen qualifizierten Pflegedienst? Im Pflegedienst-Verzeichnis der DMSG kannst Du gezielt und nach Bundesländern sortiert suchen und einen für Dich passenden Pflegedienst mit zertifizierten Fachkräften finden.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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