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Veröffentlicht am 16.12.2020 von trotz ms Redaktion
Füreinander da zu sein und sich gegenseitig zu unterstützen – das ist für viele Familienmitglieder selbstverständlich. Sollte es aufgrund Deiner MS zu Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit kommen, springen meist Deine Angehörigen ein. Das kann viel Kraft kosten, aber auch finanzielle Folgen haben. Hier setzt das seit 2020 gültige Angehörigen-Entlastungsgesetz ein wichtiges Signal der Anerkennung für viele, die einen lieben Menschen mit Beeinträchtigung umsorgen.
Vielleicht hast Du es schon einmal selbst erlebt: Wer die Pflege von geliebten Menschen übernimmt, tritt beruflich oft kürzer und hat dann finanzielle Einbußen. Hier entlastet jetzt der Staat, indem er unter Umständen die Kosten für eine pflegende Einrichtung übernimmt. So kann Dein Partner, wenn es nötig sein sollte, die Pflege auch einmal abgeben, ohne finanzielle Folgen fürchten zu müssen.
Wenn Deine Rente, Vermögen oder Leistungen aus Versicherungen nicht ausreichen, um die Kosten für Pflegedienste oder einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung selbst zu zahlen, erhältst Du Sozialhilfe nach SGB XII (§ 94 SGB XII und der Staat übernimmt zunächst die Kosten für Pflegeleistungen. Allerdings forderte er sie bisher häufig nachträglich von Deinen Angehörigen wieder ein. Neu ist: Ab dem ersten Januar 2020 sind sie nur dann unterhaltspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen beziehen. Dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen sowie Kapitaleinkünfte.
Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte ersten Grades, also die Kinder oder die Eltern, nicht etwa der Ehepartner des Kindes oder die Schwester des Pflegebedürftigen. So muss zum Beispiel die Schwiegertochter nicht für ihren pflegebedürftigen Schwiegervater zahlen, auch wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient.
Nach dem neuen Gesetz geht der Sozialträger in der Regel davon aus, dass keine Unterhaltspflicht für Deine Angehörigen besteht. Nur bei begründetem Anlass, wird er Deine Verwandten zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse verpflichten.
Wer bisher Unterhalt zahlen musste, jetzt aber durch die neue Einkommensgrenze befreit ist, muss nichts tun. Seine Verpflichtung endet automatisch mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes.
Darüber hinaus gibt es weitere Entlastungen:
Kurz und knapp: Das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt ab 1. Januar 2020. Es entlastet Angehörige pflegebedürftiger Menschen und erleichtert den Alltag aller Beteiligten.
Inhaltlich geprüft: M-DE-00004292
*Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden entlastet (Stand. 06.11.2020)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz vom Kabinett verabschiedet (Stand: 06.11.2020)
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) (Stand: 10.12.2019)
dmsg - Pflegebedürftige MS-Erkrankte: Über 90 Prozent werden von Angehörigen gepflegt (Stand: 06.11.2020)
EUTB - Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (Stand: 06.11.2020)
EUTB - Über die App „Teilhabeberatung“ (Stand. 06.11.2020)
Justiz-Online - Düsseldorfer Tabelle - Leitlinien für den Unterhaltsbedarf (Stand: 06.11.2020)
Verbraucherzentrale - Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (Stand: 06.11.2020)
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