Zurück
Ausbildung & Beruf

Worauf MS-Patienten bei Berufsunfähigkeit achten sollten

6 Minuten

Veröffentlicht am 24.10.2018  von  Onmeda

Wie steht es um das Berufsleben von Menschen mit multipler Sklerose? Das MS-Register fand heraus, dass viele Patienten vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen. Umso wichtiger ist zu wissen, was bei einer Erwerbsminderungsrente zu beachten ist.

t_53_content

Eine Auswertung des MS-Registers der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft zeigt, dass fast ein Viertel der MS-Patienten (23 Prozent) wegen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente geht. Viele Menschen mit multipler Sklerose (MS) können aufgrund ihrer Erkrankung ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Sie leiden unter Fatigue oder Störungen der Bewegung, beim Sehen oder im Gedächtnis. Auch Lähmungen und Inkontinenz sind typische Begleiterscheinungen.

Am MS-Register beteiligen sich 180 MS-Zentren in Deutschland, die jährlich rund 30.000 Datensätze zu ihren Patienten liefern. Mit diesen Zahlen ergibt sich ein konkretes Bild, wie MS-Patienten ihren Alltag gestalten und wie gut sie medizinisch versorgt sind.

Viele können noch arbeiten - aber mit Einschränkungen

Mehr als ein Drittel der befragten MS-Patienten (37 Prozent) gab an, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. In Teilzeit arbeiteten rund 20 Prozent. Damit sind Menschen mit MS in ihrer Erwerbstätigkeit deutlich stärker eingeschränkt als andere Personen in Deutschland zwischen 15 und 74 Jahren (48 Prozent in Vollzeit). Auch die Arbeitslosigkeit trifft MS-Patienten den Zahlen nach etwas häufiger.

Die Frage, ob die MS die aktuelle berufliche Tätigkeit einschränke, beantwortete knapp die Hälfte der Patienten mit "ja". Gut 58 Prozent mussten ihren Job unterbrechen oder sogar aufgeben. Knapp 42 Prozent reduzierten den Umfang der Tätigkeit.

Welche Bedingungen müssen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?

Eine Erwerbsminderungsrente bekommen Menschen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung – etwa der MS – nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können. Sie ist ein Ersatz für das entgangene Einkommen und eine Rente auf Zeit. Für die Höhe sind die zuvor eingezahlten Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung ausschlaggebend.

Es gibt jedoch bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen, damit Ämter eine Erwerbsminderungsrente genehmigen. Diese Punkte sollten Sie kennen:

  • Sie dürfen das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.
  • In der Regel gilt vor dem Eintritt der Erwerbsminderungsrente eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
  • Außerdem müssen Sie in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Dabei werden übrigens auch Zeiten für die Kindererziehung angerechnet.
  • Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Können Sie noch drei bis sechs Stunden arbeiten, erhalten Sie eine Teilrente. Bei einer Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden und mehr wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen und Sonderregelungen. Normalerweise fordert der Rententräger eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme, bevor er die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Mit Hilfe verschiedener Tests ermitteln Ärzte, wie leistungsfähig Sie sind. Hilfestellung bei den Anträgen und allen Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente bieten die Deutsche Rentenversicherung oder örtliche Rentenberatungsstellen.

Quellen:

Online-Informationen der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e.V. (DMSG): www.dmsg.de (Seitenabruf: 4.9.2018)

Online-Informationen der Selbsthilfevereinigung AMSEL e.V.: www.amsel.de (Seitenabruf: 4.9.2018)

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

*Quelle: www.onmeda.de

Deine Empfehlungen

Schriftvergrößerung Schalter Vorlesefunktion Schalter Kontrastmodus Schalter
Hast Du Fragen?
Unser Team von
trotz ms MEIN SERVICE
ist Mo-Fr von 8-20 Uhr
kostenlos für Dich da: