Zurück
Ausbildung & Beruf

Grundsicherung für Arbeitssuchende bei MS

7 Minuten

Veröffentlicht am 15.09.2017  von  trotz ms Redaktion

Für Dich selbst sorgen zu können, macht Dich stolz. Manchmal ist es allerdings erforderlich, Hilfe anzunehmen. Wenn Du etwa MS-bedingt nicht mehr für Deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst oder Deinen Job verlierst, unterstützt Dich der Staat. So bist Du finanziell abgesichert, auch wenn Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben solltest.

Frau vor dem Laptop bearbeitet Unterlagen

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende unterstützt Dich, wenn Du nicht mehr selbst für Deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Dir vielleicht auch unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt. Es gibt sie für den Fall, dass Du nicht mehr für Deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst: weil Du über kein Einkommen oder keine anderen Mittel verfügst. Außerdem kannst Du die Grundsicherung für Arbeitssuchende bei MS beantragen, wenn Du zwar einen Job hast, aber dabei zu wenig verdienst, um damit Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ziel der Grundsicherung ist es, Deine Unabhängigkeit zu stärken. Das heißt, Du sollst wieder in der Lage sein, selbst für Deinen Lebensunterhalt aufzukommen. Dahinter steckt der Gedanke, dass Du nicht mehr auf weitere Unterstützung angewiesen bist. Deshalb kannst Du neben finanziellen und Sachleistungen auch Förderungen, beispielsweise Schulungen, sowie persönliche Beratung und Informationen durch die Agentur für Arbeit erhalten.

Wer kann Hartz IV beantragen?

Um die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen zu können, musst Du verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Du musst erwerbsfähig sein, also mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Außerdem muss eine sogenannte Hilfebedürftigkeit vorliegen. Nach dem Sozialrecht bedeutet „hilfsbedürftig“, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt nicht mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen decken können. Weiterhin sieht die Regelung vor, dass Du mindestens 15 Jahre alt bist und die Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht hast. Antragsberechtigt sind außerdem nur Personen, die dauerhaft in Deutschland wohnen.

Dein Einkommen wird angerechnet

Wenn Du trotzdem einer kleinen Nebenbeschäftigung nachgehst und damit einen „Zuverdienst“ hast, wird ein Teil Deines Einkommens angerechnet. Ein Bruttoeinkommen von 100 Euro ist dabei anrechnungsfrei. Bei einem Bruttoeinkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro, bleiben für Dich als ALG II – Empfänger zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei. Wenn Du 1.000 Euro verdienst, bleiben mithin 280 Euro anrechnungsfrei. Verdienst Du über 1.000 Euro, werden Dir zusätzlich zu den beiden Freibeträgen

10 Prozent vom Bruttolohn über 1.000 Euro bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euo, bei Leistungsberechtigten mit mindestens einem Kind bei 1.500 Euro.

Beispielberechnung:

Brutto-Betrag des Einkommens

1.900 €

Grundfreibetrag

100 €

von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro sind 20% anrechnungsfrei

180 €

von 1.000,01 Euro bis 1.200,00 Euro sind 10% anrechnungsfrei

20 €

Summe des Freibetrages

300 €

Die Freibeträge werden dann vom dem Netto-Einkommen abgezogen:

Netto-Betrag des Einkommens

1.500 €

Summe des Freibetrages

-300 €

Anrechenbares Einkommen

1.200 €

Dein Vermögen wird angerechnet

Bevor Du die staatlichen Leistungen beantragen kannst, musst Du Dein eventuell vorhandenes Vermögen verwenden. Weiterhin gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein haushaltsbezogener Ansatz. Das heißt, dass auch Angehörige oder Dein Partner, mit dem bzw. denen Du in einem Haushalt zusammenlebst, für Dich aufkommen müssen. Der Gesetzgeber hat bestimmte Freibeträge festgelegt, die Dir und Deinem Partner oder Angehörigen zustehen:

  • Jeder hat einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.
  • Der maximale Freibetrag liegt bei 9.750 Euro.
  • Für ALG-II-Bezieher die vor dem 01.01.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr.

Höhe der Unterstützung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei MS

Wenn Du Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende bei MS hast, richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach festgelegten Regelsätzen*:

  • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehend/Alleinerziehend): 409 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften): 368 Euro für jeden (für ein Paar 736 Euro)
  • Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt anderer): 327 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 311 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 291 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 237 Euro

Die genaue Höhe Deiner Grundsicherung kannst Du mit dem Hartz-IV-Rechner ermitteln.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

Kurz & Knapp

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen decken können, haben in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie soll die Betroffenen in die Lage versetzen, wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. In der Broschüre „Grundsicherung für Arbeitsuchende – Fragen und Antworten“ kannst Du mehr zu dem Thema erfahren.

Deine Empfehlungen

Schriftvergrößerung Schalter Vorlesefunktion Schalter Kontrastmodus Schalter
Hast Du Fragen?
Unser Team von
trotz ms MEIN SERVICE
ist Mo-Fr von 8-20 Uhr
kostenlos für Dich da: