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Rente

Unterstützung bei MS: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

4 Minuten

Veröffentlicht am 15.09.2017  von  trotz ms Redaktion

Im Fall der Fälle greift in Deutschland das soziale Netz. Es bietet Dir Hilfe, wenn Du wegen Deiner MS dauerhaft gar nicht mehr am Berufsleben teilnehmen kannst. Damit Dein Lebensunterhalt trotzdem gesichert ist, gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Zwei Seniorinnen auf einer Schaukel

Für einen gesicherten Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsminderung gibt es die Grundsicherung der Sozialhilfe.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen MS – was ist das?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Anspruch darauf hast Du, wenn Du Deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst, da Du aus Altersgründen nicht mehr arbeiten kannst oder eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Volle Erwerbsminderung bedeutet, Du bist durch die MS so eingeschränkt, dass Du auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kannst. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass Du nicht mehr arbeiten wirst.

Wer kann die finanzielle Unterstützung beantragen?

Du kannst die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen MS beantragen, wenn Du die Rentenaltersgrenze überschritten hast oder über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsunfähig bist – unabhängig von der aktuellen Lage des Arbeitsmarktes. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Dein Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bzw. Vermögen gedeckt ist. Dabei wird auch das Einkommen Deines Ehe- und Lebenspartners berücksichtigt, mit dem Du zusammenlebst. Darüber hinaus prüft der Gesetzgeber, ob Deine Eltern oder Kinder pro Jahr mehr als 100.000 Euro verdienen. Sollte dies der Fall sein, müssen sie für Dich aufkommen. Bei unterhaltspflichtigen Eltern gilt das gemeinsame Einkommen als Rechnungsgrundlage. Bei Kindern, die für ihre Eltern aufkommen müssen, wird das Einkommen jedes einzelnen Kindes berücksichtigt.

Mit wieviel Unterstützung kann ich rechnen?

Höhe und Umfang der Grundsicherung entsprechen in etwa den Sätzen der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe. Seit 2017 gelten folgende Regelsätze:*

  • Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehend/Alleinerziehend): 409 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften): 368 Euro für jeden (für ein Paar 736 Euro)
  • Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt anderer): 327 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 311 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 291 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 237 Euro

In der Regel wird die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung für zwölf Kalendermonate bewilligt.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

Kurz & Knapp

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen Personen zu, die nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und die Rentenaltersgrenze überschritten haben oder dauerhaft voll erwerbsunfähig sind. Mehr Infos zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung findest Du in dieser Broschüre.

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