Kurz & knapp
Krankengeld wird Dir unter bestimmten Voraussetzungen von Deiner Krankenkasse gezahlt, sobald Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist.
8 Minuten
Veröffentlicht am 12.08.2022 von trotz ms Redaktion
Du bist schon seit einiger Zeit aufgrund ein und derselben Erkrankung arbeitsunfähig? Bei MS reichen einige Wochen Krankschreibung manchmal nicht aus, um sich ausreichend erholen zu können. In bestimmten Fällen läuft dann die Lohnfortzahlung aus – ab dann übernimmt Deine Krankenkasse: Sie zahlt Dir fortan für eine gewisse Zeit Krankengeld, um Dich finanziell abzusichern, sodass Du Dich auf Deine Genesung fokussieren kannst.
Bei einer chronischen Erkrankung wie MS kommt es häufig vor, dass Du längere Zeit aus ein und demselben Grund arbeitsunfähig bist. Dies ist nichts Ungewöhnliches und Du hast Anspruch auf unterstützende Sozialleistungen. Während Deine arbeitgebende Instanz bei einer Arbeitsunfähigkeit Deinen Lohn zunächst für sechs Wochen weiter zahlt, übernimmt im Anschluss die Krankenkasse, um Deinen Verdienstausfall abzufangen: Sie zahlt Dir das sogenannte Krankengeld.
Die Grundvoraussetzung: Du hast eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit lückenlos bei Deiner Krankenkasse nachgewiesen. Dazu musst Du ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung Deiner Ärztin oder Deinem Arzt an die Krankenkasse geschickt haben – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann beginnt Dein Krankengeldanspruch direkt nach Ablauf der Lohnfortzahlungen. Ist die maximale Zeitspanne für den Bezug von Krankengeld erreicht, kannst Du, wenn nötig, Erwerbsminderungsrente beantragen. Kehrst Du zurück in die Arbeitswelt und bist erneut aufgrund der gleichen Diagnose arbeitsunfähig, lass Dich beraten, ob die sogenannte "Blockfrist" erfüllt ist und Dir daraufhin erneut Krankengeld zusteht.
Deine Krankenkasse wird unter Umständen nach einigen Monaten eine Alternative zum Krankengeld bei MS vorschlagen: Sie fordert Dich auf, entweder durch eine Reha-Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder, falls dies nicht möglich ist, einen Rentenantrag zu stellen, um so Deine „Aussteuerung” vorzubereiten. Ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente für Dich Sinn macht und schon mehrere Monatevor Ablauf der Krankengeldzahlungen hinzunehmen ist, solltest Du ausführlich mit Deinem Behandlungsteam erörtern und Dich auch wenn möglich rechtlich beraten lassen. Denn eine Erwerbsminderungsrente ist viel geringer als Krankengeld! Und für die Gewährung der Erwerbsminderungsrente wird rückwirkend das Antragsdatum berücksichtigt.
Auch, wenn Du Arbeitslosengeld I beziehst, hast Du Anspruch auf Krankengeld bei MS. Es gibt jedoch Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu zählen zum Beispiel:
Studierende
Praktikantinnen und Praktikanten
Selbstständige Personen, die
keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder
keine sogenannte Wahlerklärung bei der Krankenkasse abgegeben hat, dass sie Krankengeld erhalten möchte
Familienversicherte
Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen
Personen, die Erwerbsminderungsrente beziehen
Personen, die Altersrente beziehen
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du die Voraussetzungen zum Bezug von Krankengeld bei MS erfüllst, hilft Dir Deine Krankenkasse oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter.
Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig von Deinem Bruttogehalt. Grundsätzlich erhältst Du einen Prozentsatz Deines Bruttoentgelts als Krankengeld, wobei gilt:
Das Krankengeld ist steuerfrei, wird allerdings zur Berechnung Deines Steuersatzes herangezogen. Deshalb musst Du es bei Deiner Steuererklärung mit angeben. Ein Beispiel zur Berechnung Deines Krankengeldes findest Du hier.
Dein Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Damit endet auch Deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sei denn, Du versicherst Dich freiwillig oder über eine Familienversicherung. Doch wie geht es finanziell weiter? Am besten beantragst Du vor Auslaufen des Krankengelds eine Erwerbsminderungsrente. Sie ist eine Leistung der Rentenversicherung und kommt infrage, wenn Du aufgrund Deiner MS nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht berufstätig sein kannst. Der Antrag wird genau geprüft, eventuell möchte auch die Rentenversicherung, dass Du zuvor durch eine Reha versuchst, wieder arbeitsfähig zu werden. Um die Zeit bis zur Bewilligung zu überbrücken, kannst Du bei Deiner Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen, das sogenannte "Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld".
Ausführliche Informationen zum Krankengeld findest Du hier. Scheue Dich jedoch nicht, Deine Krankenkasse direkt anzusprechen. Neutrale Informationen kann auch Dein Behandlungsteam liefern, oder die gemeinnützige Organisation "Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)".
Krankengeld wird Dir unter bestimmten Voraussetzungen von Deiner Krankenkasse gezahlt, sobald Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist.
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