Kurz & Knapp
Wenn Du aufgrund von Beschwerden nicht arbeiten kannst, zahlt Dein Arbeitgeber für sechs Wochen Deinen Lohn weiter. Voraussetzung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Dir Dein Arzt ausstellt.
6 Minuten
Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Du zeigst volles Engagement im Job und lässt Dich durch Deine MS nicht davon abhalten, jeden Tag aufs Neue durchzustarten? Doch nicht immer fühlst Du Dich gleich gut. Wenn Beschwerden Dich zu sehr einschränken, wird Dein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Wirtschaftliche Konsequenzen musst Du dabei nicht befürchten: Dein Gehalt wird über viele Wochen weiter gezahlt.
Im Fall der Fälle ist eigentlich alles klar: Du bist krank und kannst Deinem Job erst einmal nicht in gewohnter Weise nachgehen. Diese Situation hast Du in der Regel nicht selbst verschuldet, weshalb Dir durch Deine Erkrankung auch keine zusätzlichen Nachteile entstehen sollen. Aus diesem Grund hast Du einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Dein Lohn zunächst weitergezahlt wird.
Voraussetzung für diese Entgeltfortzahlung ist, dass Dein Arzt Deine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Er bescheinigt, dass Du Deine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht ausüben kannst oder Gefahr besteht, dass sich Dein Zustand verschlechtert, wenn Du weiter arbeitest. Wichtig ist, Deinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid zu sagen. Chefs und Kollegen solltest Du schnellstmöglich darüber informieren, dass Du nicht zur Arbeit kommen kannst. Aber auch die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig ausgestellt werden: Spätestens am dritten Tag Deiner Abwesenheit muss sie vorliegen. Unter Umständen darf Dein Arbeitgeber auch schon einen früheren Zeitpunkt voraussetzen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus drei Teilen:
Was, wenn die Bescheinigung ausläuft, Du Dich aber immer noch nicht fit fühlst? Gerade bei einem Schub kannst Du als MS-Patient oft nicht vorhersehen, wann die Symptome wieder verschwinden. Dann stellt der Arzt eine Folgebescheinigung aus. Ein lückenloser Nachweis Deiner Arbeitsunfähigkeit ist wichtig, um die Entgeltfortzahlung zu erhalten.
Als Arbeitnehmer hast Du grundsätzlich ein Recht auf Lohnfortzahlung, auch wenn Du geringfügig beschäftigt oder Auszubildender bist. Das Arbeitsverhältnis muss dabei mindestens vier Wochen bestehen. Viele Arbeitgeber sind hier jedoch kulant. Außerdem darf Deine Situation nicht selbst verschuldet sein, wie etwa Verletzungen durch einen Autounfall, bei dem Du nicht angeschnallt warst. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird Dein Lohn für sechs Wochen in voller Höhe weiter gezahlt. Dabei handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, die von Krankenkasse oder Rentenversicherung erbracht wird. Die Entgeltfortzahlung ist im Arbeitsrecht geregelt und Dein Arbeitgeber kommt dafür auf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert Dich umfassend über Entgeltfortzahlung in einer Broschüre.
Deine Rechte bei einer Folgeerkrankung:
Wenn Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, endet Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall übernimmt Deine Krankenkasse: Sie zahlt Dir Krankengeld. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die Deinen Verdienstausfall abmindern soll.
Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220
Wenn Du aufgrund von Beschwerden nicht arbeiten kannst, zahlt Dein Arbeitgeber für sechs Wochen Deinen Lohn weiter. Voraussetzung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Dir Dein Arzt ausstellt.
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