Trotz Multipler Sklerose (MS) kann mehr als ein Drittel der Betroffenen wie gewohnt weiterarbeiten. Da die chronische Erkrankung aber auch die Leistungsfähigkeit im Beruf beeinflussen kann, stellst Du Dir vielleicht die Frage, ob Du Deine Vorgesetzten und die Kollegschaft über Deine MS informieren solltest. Hier erfährst Du, was Du darfst und was nicht – kenne Deine Rechte!
Ob Du Deinen Kollegen und Kolleginnen oder Deinen Arbeitgebenden von Deiner MS erzählst, entscheidest Du.
Bis jetzt hast Du vielleicht nur mit Deiner Familie und Deinem engen Freundeskreis über Deine MS-Diagnose gesprochen. Schließlich muss nicht jeder wissen, dass Dein Immunsystem sich gegen Deinen Körper richtet. Das Gleiche gilt auch fürs Berufsleben. Denn laut Gesetz besteht keine Auskunftspflicht gegenüber Deinem oder Deiner Arbeitgebenden. Das bedeutet, dass Du nicht dazu verpflichtet bist, von Deiner MS zu erzählen – vorausgesetzt, die Erkrankung schränkt Deine Arbeitsfähigkeit nicht ein.
Ein offenes Gespräch ermöglicht Lösungen
Manchmal ist es ratsam, Vorgesetzten von der MS zu berichten – beispielsweise, wenn Du aufgrund zunehmender Konzentrationsstörungen Dein Pensum nicht mehr bewältigen kannst. In einem offenen Gespräch lassen sich gemeinsam Möglichkeiten finden, um die Aufgaben und das Arbeitsumfeld rechtzeitig an die MS anzupassen. Diese Lösungen sind meist sehr individuell und müssen von Fall zu Fall neu ausgehandelt werden. Damit das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin erfolgreich verläuft, hilft es, Deine Rechte zu kennen. Übrigens: Die gesetzlichen Bestimmungen für Menschen mit einem Behinderungsgrad findest Du bei der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft (DMSG). Auch das Integrationsamt kann Dich dabei unterstützen, Dich für Deine Rechte einzusetzen.
MS melden – die Ausnahmefälle
In manchen Fällen Du bist dazu verpflichtet, im Berufsleben über Deine MS zu sprechen:
- wenn Dein Gesundheitszustand Deine Arbeitsfähigkeit mehr als sechs Monate, also dauerhaft, einschränkt.
- wenn Dich Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin konkret auf eine Einschränkung durch eine chronische Erkrankung anspricht.
- wenn die MS Deine Leistungsfähigkeit so beeinflusst, dass Du oder andere dadurch in Gefahr geraten.
- wenn Du in einem Bewerbungsgespräch gefragt wirst, ob eine Schwerbehinderung besteht. Aber: Fragen Dich zukünftige Arbeitgebende nicht explizit danach, musst Du die Erkrankung nicht von alleine thematisieren.
trotz ms Tipp
Verbündete schaffen: Weihe eine Kollegin oder einen Kollegen ein, der Dich im beruflichen Alltag unterstützen kann. Und bedenke, dass Offenheit die Basis für gemeinsame Lösungen ist. Wenn Du Deinen Vorgesetzten offen von der Diagnose berichtest, wird Vertrauen zu Dir aufgebaut – eine wichtige Voraussetzung, gerade wenn es darum geht, eine Möglichkeit zu finden, Deinen Arbeitsplatz Deiner Leistungsfähigkeit anzupassen.