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Ausbildung & Beruf

Fragen und Antworten rund um das Thema „Arbeiten mit Multipler Sklerose“

5 Minuten

Veröffentlicht am 10.12.2021  von  trotz ms Redaktion

Fünf wichtige Fragen zum Arbeitsrecht bei MS kurz und knapp beantwortet.

Muss ich im Vorstellungsgespräch sagen, dass ich MS habe?

Grundsätzlich musst Du Fragen zu Deinem Gesundheitszustand nicht (wahrheitsgemäß) beantworten. Sind bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten aber Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle, darf im Bewerbungsgespräch danach gefragt werden. Besteht bei Dir eine Beeinträchtigung, die Dich für die konkrete Tätigkeit ungeeignet macht, musst Du dies sogar unaufgefordert mitteilen. Sonst kann der Arbeitgeber ein zustande gekommenes Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Bekomme ich bei Krankheit weiterhin Gehalt?

Alle Arbeitnehmer:innen haben bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ein Anrecht auf volle Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Bist Du länger als sechs Wochen im Jahr aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig, erhältst Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Wichtig ist, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorlegst – am besten am ersten Tag.

Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement?

Wenn Du innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen krankgeschrieben warst, muss Dir Dein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dies hat zum Ziel, mögliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit aufzuklären und zukünftig zu vermeiden oder zu verringern. So soll einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden und Dein Arbeitsplatz langfristig erhalten bleiben.

Wie profitiere ich im Berufsleben von einem Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis gewährt Dir auch in der Arbeitswelt einige Hilfen und Nachteilsausgleiche:

  • Du erhältst bis zu fünf Urlaubstage zusätzlich im Jahr.
  • Benötigst Du zur Ausübung Deiner Tätigkeit besondere Hilfsmittel, muss das Unternehmen Deinen Arbeitsplatz damit ausstatten.
  • Du kannst verlangen, dass Dich Dein Arbeitgeber von Mehrarbeit – über acht Stunden pro Tag – freistellt.
  • Wenn Deine Beeinträchtigung es erfordert, kannst Du Deine Arbeitszeit – auch vorübergehend – verkürzen.

Schützt mich ein Schwerbehindertenausweis auch vor einer Kündigung?

Auch mit einem Schwerbehindertenausweis kann Dir Dein Arbeitgeber kündigen, benötigt dafür aber die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts. Dieses prüft, ob die Kündigung aus berechtigten Gründen oder aufgrund der Behinderung erfolgt und soll so Diskriminierungen vorbeugen.

Du hast weitere Fragen zum Thema? Die Broschüre „Arbeiten mit MS" der DMSG erklärt leicht verständlich Deine Rechte im Berufsleben.

Inhahtlich geprüft: M-DE-00009478

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