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Veröffentlicht am 10.12.2021 von trotz ms Redaktion
Fünf wichtige Fragen zum Arbeitsrecht bei MS kurz und knapp beantwortet.
Grundsätzlich musst Du Fragen zu Deinem Gesundheitszustand nicht (wahrheitsgemäß) beantworten. Sind bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten aber Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle, darf im Bewerbungsgespräch danach gefragt werden. Besteht bei Dir eine Beeinträchtigung, die Dich für die konkrete Tätigkeit ungeeignet macht, musst Du dies sogar unaufgefordert mitteilen. Sonst kann der Arbeitgeber ein zustande gekommenes Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Alle Arbeitnehmer:innen haben bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ein Anrecht auf volle Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Bist Du länger als sechs Wochen im Jahr aufgrund derselben Krankheit arbeitsunfähig, erhältst Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Wichtig ist, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorlegst – am besten am ersten Tag.
Wenn Du innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen krankgeschrieben warst, muss Dir Dein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dies hat zum Ziel, mögliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit aufzuklären und zukünftig zu vermeiden oder zu verringern. So soll einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden und Dein Arbeitsplatz langfristig erhalten bleiben.
Ein Schwerbehindertenausweis gewährt Dir auch in der Arbeitswelt einige Hilfen und Nachteilsausgleiche:
Auch mit einem Schwerbehindertenausweis kann Dir Dein Arbeitgeber kündigen, benötigt dafür aber die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts. Dieses prüft, ob die Kündigung aus berechtigten Gründen oder aufgrund der Behinderung erfolgt und soll so Diskriminierungen vorbeugen.
Du hast weitere Fragen zum Thema? Die Broschüre „Arbeiten mit MS" der DMSG erklärt leicht verständlich Deine Rechte im Berufsleben.
Inhahtlich geprüft: M-DE-00009478
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