Der Schwerbehindertenausweis ist das sichtbare Dokument, das Du mit Dir trägst. Ihm zugrunde liegt das Schwerbehindertenrecht, das sich auch um Deine Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender mit MS kümmert. Das Sozialgesetzbuch enthält ein eigenes Buch zum Schwerbehindertenrecht. Nachteile, die behinderten oder schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt entstehen, versucht dieses Gesetz auszugleichen, um das Arbeiten mit Schwerbehindertenausweis bei MS möglich zu machen.
Bevor Du den Schwerbehindertenausweis beantragst, solltest Du Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
Schwerbehindertenausweis und Kündigungsschutz
Durch Deinen Schwerbehindertenausweis ist Dein Job zusätzlich abgesichert. Sollte Dein Arbeitgeber Euer Beschäftigungsverhältnis verändern oder auflösen wollen, muss er dies immer zuerst vom zuständigen Integrationsamt bewilligen lassen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Die Integrationsämter tragen auch Sorge dafür, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer mit MS gemäß seinen Fähigkeiten beschäftigt wird oder sie gegebenenfalls weiterentwickelt.
Arbeiten mit Schwerbehindertenausweis und Zusatzurlaub
Eine Woche zusätzlicher bezahlter Urlaub steht Dir mit dem Schwerbehindertenausweis zu. Dies soll zum einen ausgleichen, dass es für Dich als MS-Patient unter Umständen anstrengender ist, Deiner Arbeit nachzugehen, als für Deine Kollegen. Außerdem wird Dir so auch mehr Zeit für Erholung und „Auftanken“ gewährt. Bei einer Fünftagewoche erhältst Du fünf, bei einer Sechstagewoche zusätzlich sechs Urlaubstage. Wenn eine Schwerbehinderung nicht für ein volles Kalenderjahr vorliegt, werden die zusätzlichen Urlaubstage anteilig auf die betreffenden Monate berechnet. Dies kann sein, wenn Du den Antrag auf Schwerbehinderung erst im Laufe des Jahres stellst.
Gut zu wissen: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Wenn ein öffentlicher oder privater Arbeitgeber im Jahr mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, muss er laut Gesetz fünf Prozent der Arbeitsplätze an Schwerbehinderte vergeben. Tut er dies nicht, wird er zur Zahlung einer sogenannten „Ausgleichsabgabe“ verpflichtet, die wiederum den Integrationsämtern und der Bundesagentur für Arbeit zufließt. Das Gesetz verpflichtet somit Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe sich – direkt oder indirekt – an der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Umgekehrt unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmer durch finanzielle Zusatzleistungen, wenn diese schwerbehinderten Arbeitnehmern das Arbeiten mit Schwerbehindertenausweis ermöglichen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Ratgeber für Menschen mit Behinderung herausgebracht, der viele nützliche Informationen zum Thema „Schwerbehinderung und Arbeit“ enthält.