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Leistungsansprüche

Deine Rechte mit dem Schwerbehindertenausweis bei MS

9 Minuten

Veröffentlicht am 12.08.2022  von  trotz ms Redaktion

Fragen und Antworten rund um den Schwerbehindertenausweis

Du weißt nicht genau, ob Du aufgrund Deiner Multiplen Sklerose einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollst? Vielleicht hast Du auch Hemmungen, Dich mit dem Thema auseinanderzusetzen, denn der Begriff „Schwerbehinderung“ kann zunächst belastend wirken. Sofern Du mit Einschränkung im Alltag oder Beruf lebst, ermöglicht Dir das offizielle Dokument jedoch Nachteilsausgleiche und fördert die Teilhabe im Privat- und Berufsleben. Schwerbehindertenausweis merklich unterstützen.

Frau und Mann im Rollstuhl im Park

Mit einem Schwerbehindertenausweis hast Du besondere Rechte. Damit Du bestmöglich davon Gebrauch machen kannst, ist es wichtig, gut informiert zu sein.

Was bedeutet eigentlich schwerbehindert?

Mit einer Schwerbehinderung zu leben bedeutet, dass ein Mensch im Vergleich zu einem für sein Alter typischen Zustand länger als sechs Monate eingeschränkt ist: in seinen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seiner seelischen Gesundheit. Der ermittelte Grad der Behinderung muss 50 oder höher sein.

Was steckt hinter dem Begriff „Nachteilsausgleich“?

Unter den Begriff „Nachteilsausgleich“ fallen besondere Leistungen oder Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Sie sollen die Nachteile oder Einschränkungen ein Stück weit wettmachen, denen Betroffene in Beruf und Gesellschaft begegnen. Um einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können, gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Liegen diese vor, erfolgt ein entsprechender Eintrag in den Schwerbehindertenausweis.

Überblick Schwerbehindertenausweis

Vorteile Schwerbehindertenausweis mit MS

Nachteile Schwerbehindertenausweis mit MS

Selbstbestimmung und vereinfachte Teilhabe am öffentlichen Leben

Persönliches Eingeständnis der Schwerbehinderung, Konfrontation mit den eigenen Beeinträchtigungen, auch bei guter körperlicher Verfassung/Leistungsfähigkeit

Erhöhter Kündigungsschutz

Einige Stellen, insbesondere im öffentlichen Dienst, werden bei gleicher Qualifikation vorrangig an Menschen mit Behinderung vergeben und auch so ausgeschrieben

Auszubildende und junge Menschen auf Stellensuche befürchten niedrigere Chancen auf einen Job, wenn Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber von Schwerbehinderung erfahren

Steuerliche Erleichterungen

Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage

Erleichterung fürs Parken evtl. Sonderparkausweis (zusätzlicher Antrag)

Je nach Art der Behinderung, ermäßigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr

Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Je nach Art und Schwere der Behinderung weitere Ermäßigungen, wie beispielsweise ermäßigte Rundfunkgebühren

Arbeiten mit Schwerbehindertenausweis bei MS: Auswirkungen auf den Job

Deine Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder arbeitsuchende Person mit MS sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Nachteile, die Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt entstehen, versucht dieses Gesetz auszugleichen, um die Berufstätigkeit zu fördern oder teils überhaupt zu ermöglichen.

Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch

Durch Deinen Schwerbehindertenausweis ist Dein Job zusätzlich abgesichert. Sollten Deine Arbeitgebenden, Dein Beschäftigungsverhältnis verändern oder auflösen wollen, muss dies immer zuerst vom zuständigen Integrationsamt bewilligt werden. Die Integrationsämter tragen auch Sorge dafür, dass schwerbehinderte Arbeitnehmende mit MS gemäß ihrer Fähigkeiten beschäftigt werden oder sie sich gegebenenfalls weiterqualifizieren können.

Darüber hinaus steht Dir mit dem Schwerbehindertenausweis zusätzlicher bezahlter Urlaub zu. Dies soll zum einen ausgleichen, dass es für Dich als MS betroffene Person unter Umständen anstrengender ist, Deiner Arbeit nachzugehen, als für Deine Kolleginnen oder Kollegen. Außerdem wird Dir so auch mehr Zeit für Erholung und „Auftanken“ gewährt.

Durchblick im Bürokratie-Dschungel

Hilfreiche Informationen und Anlaufstellen, die Dich zu Deiner persönlichen Situation beraten können, findest Du unter www.einfach-teilhaben.de. Nützliche Informationen zum Thema „Schwerbehinderung und Arbeit“ findest Du außerdem im Ratgeber für Menschen mit Behinderung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Außerdem kannst Du Dich an folgende Institutionen wenden, um Unterstützung zu erhalten:

Agentur für Arbeit

  • Sie fördert die berufliche Integration von Menschen mit einer Schwerbehinderung.
  • Sie berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.
  • Sie berät Dich dabei, welche Unterstützungen für Dich in Betracht kommen.
  • Sie gewährt Dir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch berufliche Rehabilitation genannt.

Deutsche Rentenversicherung

  • Sie gewährt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Deine Krankenversicherung

  • Sie übernimmt Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle und Gehhilfen, die Du sowohl privat als auch beruflich nutzt.

Integrationsamt

  • Es hilft Dir bei der Arbeitssuche.

  • Es zahlt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Zuschüsse, um Deinen Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.

  • Es setzt sich für Deinen Kündigungsschutz ein, wenn Du mit einer Schwerbehinderung lebst.

  • Es finanziert Dir Bildungsmaßnahmen wie etwa Umschulungen oder Fortbildungen.

  • Es unterstützt Dich und Deine Arbeitgeberin oder Deinen Arbeitgeber bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.

  • Es unterstützt Dich beim Beantragen von Darlehen oder Zuschüssen zur beruflichen Selbstständigkeit.

  • Es unterstützt Dich emotional beim Bewältigen der beruflichen Situation.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

Gut zu wissen: Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden

Abhängig von der Unternehmensgröße, gemessen an der Anzahl der Beschäftigten, sind öffentliche sowie private Arbeitgebende verpflichtet, Arbeitsplätze an Schwerbehinderte zu vergeben. Tun sie dies nicht, werden sie zur Zahlung einer sogenannten „Ausgleichsabgabe“ verpflichtet, die wiederum den Integrationsämtern und der Bundesagentur für Arbeit zufließt. Das Gesetz verpflichtet somit Arbeitgebende, ab einer bestimmten Größe sich – direkt oder indirekt – an der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Umgekehrt unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitgebende durch finanzielle Zusatzleistungen, wenn diese schwerbehinderte Arbeitnehmende, das Arbeiten mit Schwerbehindertenausweis ermöglichen.

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