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Alltag & Umgang

Patientenverfügung – Fragen und Antworten

5 Minuten

Veröffentlicht am 16.02.2018  von  trotz ms Redaktion

Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zur Patientenverfügung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Jeder Mensch hat das Recht, über seine Arztbehandlung selbst zu entscheiden. Aber vielleicht hast Du Dich aufgrund Deiner MS auch schon einmal gefragt, was passiert, wenn Du nicht mehr selbst entscheiden kannst. Dann tritt die Patientenverfügung in Kraft. Darin legst Du schriftlich fest, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen Du möchtest und welche nicht. Dazu gehören beispielsweise künstliche Beatmung oder Wiederbelebungsversuche. Der Arzt muss sich bei Deiner Behandlung dann an Deine Vorgaben in der Patientenverfügung halten.

Welche Angaben dürfen in einer Patientenvollmacht nicht fehlen?

Die Patientenverfügung muss Deinen Vor- und Familiennamen, Dein Geburtsdatum und Deine Anschrift enthalten. Die medizinischen Situationen, in denen die Verfügung gelten soll, solltest Du so konkret wie möglich beschreiben. Das Gleiche gilt für die ärztliche Behandlung, die Du in diesen Situationen wünschst oder ausdrücklich nicht wünschst. Die Patientenverfügung muss sich dabei laut Gesetz auf bestimmte medizinische Maßnahmen beziehen. Allgemeine Formulierungen solltest Du daher vermeiden.

Muss ich die Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen?

Nein, eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht nötig. Du brauchst die Patientenverfügung auch nicht handschriftlich zu verfassen. Deshalb kannst Du auch Mustertextvordrucke verwenden, die Du im Internet findest. Wichtig ist, dass Du die Verfügung eigenhändig – am besten mit Ort und Datumsangabe - unterschreibst, da sie sonst nicht wirksam ist. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es ratsam, die Patientenverfügung mit Deinem Hausarzt zu besprechen oder mit ihm zusammen zu verfassen.

Sollte ich aufgrund meiner MS eine Patientenverfügung haben?

Das Anfertigen einer Patientenverfügung ist für jeden sinnvoll. Durch Krankheit oder einen plötzlichen Unfall kann jeder Mensch in jedem Alter in die Situation kommen, seine Wünsche nicht mehr äußern zu können. Auch Deine Familienangehörigen können nicht automatisch über Deine medizinische Versorgung entscheiden. Möchtest Du, dass ein Familienangehöriger oder eine Vertrauensperson im Ernstfall die Entscheidungen für Dich übernimmt, kannst Du diese Person in einer sogenannten Vorsorgevollmacht bestimmen. Im Idealfall verbindest Du die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht. Hast Du keine Patientenverfügung verfasst und keinen Betreuer bestimmt, wird im Ernstfall vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Wie erfährt der Arzt im Notfall von meiner Patientenverfügung?

Am besten informierst Du Angehörige oder Vertrauenspersonen über die Patientenverfügung, deren Inhalt und Aufbewahrungsort. Sie können die Verfügung dann im Ernstfall Deinem behandelnden Arzt vorlegen. Im Idealfall trägst Du auch einen Notfallpass bei Dir, in dem vermerkt ist, dass Du eine Patientenverfügung hast und wo sie hinterlegt ist. Es gibt auch Organisationen, bei denen die Patientenverfügung gegen Gebühr hinterlegt werden kann, beispielsweise bei der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD. Wichtig zu wissen ist, dass die Patientenverfügung nur im Original unterschrieben gültig ist.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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