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Mobilität & Reisen

Blauer Parkausweis bei MS

7 Minuten

Veröffentlicht am 02.07.2019  von  trotz ms Redaktion

Der blaue Parkausweis bietet MS-Betroffenen mit starker Gehbehinderung verschiedene Parkerleichterungen. Welche das sind und wer den Ausweis beantragen kann, erfährst Du hier.

Schild für einen Behindertenparklplatz

Blauer Parkausweis bei MS: Was bringt er und wer kann ihn beantragen?

Für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedeutet der eigene PKW Mobilität und damit Selbstständigkeit. Bei schwerer Beeinträchtigung kann die Anreise mit dem Auto aber auch zur Herausforderung werden: Kein Parkplatz in der Nähe oder zu enge Parklücken, die das Aussteigen erschweren – und mit einem Rollstuhl gar unmöglich machen. Behindertenparkplätze sollen hier Abhilfe schaffen. Doch für deren Nutzung benötigst Du den blauen Parkausweis.

Behindertenparkplatz: Kurze Wege und mehr Bewegungsfreiheit

Vor vielen öffentlichen Einrichtungen, Supermärkten oder Einkaufszentren kannst Du sie finden: Behindertenparkplätze – zu erkennen an einem blauen Schild mit Rollstuhlfahrersymbol. Häufig befinden sie sich in der Nähe des Eingangs, um Menschen mit starker Gehbehinderung die Wege so kurz wie möglich zu machen. Außerdem bieten Behindertenparkplätze mehr Bewegungsfreiheit: Sie sind breiter, sodass sich die Autotüre komplett öffnen lässt. Das erleichtert das Ein- und Aussteigen.

Voraussetzung: Blauer Parkausweis

Ein Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweis allein berechtigt aber nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Um diese nutzen zu dürfen, benötigst Du einen blauen Parkausweis. Voraussetzung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ für „blind“ oder „aG“ für „außergewöhnlich gehbehindert“. Der Gesetzgeber versteht unter „aG“ eine Einschränkung der Gehfähigkeit mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80. Das bedeutet: Wenn Du aufgrund Deiner MS nur noch mit Unterstützung gehen kannst oder dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen bist, bekommst Du das Merkzeichen „aG“ und kannst den blauen Parkausweis beantragen. Mit diesem darfst Du auch im europäischen Ausland auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken.

Wo beantrage ich den blauen Parkausweis?

Den Antrag für den blauen Parkausweis stellst Du bei der an Deinem Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Weitere Parkerleichterungen mit dem blauen Parkausweis

Der blaue Parkausweis berechtigt außerdem zu weiteren Parkerleichterungen:

  • In Deutschland darfst Du damit im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden (Parkscheibe) parken
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer überschreiten
  • an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, über die zugelassenen Zeit hinaus parken
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Ladezeiten parken
  • auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden (Parkscheibe) parken
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken
  • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn Du dadurch nicht den Verkehr behinderst und in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Wenn nicht anders angegeben, darfst Du mit dem blauen Parkausweis maximal 24 Stunden parken. In einigen Bundesländern gelten weitere Parkerleichterungen. Frage bei der Straßenverkehrsbehörde nach, ob es vor Ort spezielle Ausnahmeregelungen gibt. Welche Ausnahmeregeln im europäischen Ausland gelten, kannst Du in der Broschüre „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“ des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. nachlesen.

Gut zu wissen: Der blaue Parkausweis ist an Dich als Person gebunden, nicht an Dein Fahrzeug. Die Sonderregelungen gelten also auch dann, wenn Du nicht selbst fährst, sondern gefahren wirst. Wichtig ist, den Parkausweis immer gut von außen sichtbar im Auto zu platzieren.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

Kurz & Knapp

Der blaue Parkausweis bietet Dir viele Parkerleichterungen, um Dir auch bei starker Beeinträchtigung der Gehfähigkeit Deine Mobilität zu bewahren.

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