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Veröffentlicht am 26.04.2018 von trotz ms Redaktion
Ein eigenes Auto kann viel zu Deiner Mobilität und damit zu Deiner Selbstständigkeit beitragen. Vielen Betroffenen stellt sich die Frage, ob sie ihre MS in den Führerschein eintragen lassen müssen. Grundsätzlich ist man dazu nicht verpflichtet, aber ein Eintrag kann auch sinnvoll sein.
Mobilität gehört zu einem selbstbestimmten und unabhängigen Leben dazu. Gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann der eigene PKW für den Erhalt der Mobilität wichtig sein. Jetzt fragst Du Dich vielleicht, ob Du Deine MS in den Führerschein eintragen lassen musst. Die Antwort lautet: nein.
Besitzt Du bereits einen Führerschein, bevor Deine Erkrankung eintritt, bist Du grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Deine MS der Straßenverkehrsbehörde zu melden.
Aber: MS-Symptome sowie die Einnahme von Medikamenten können zu einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit führen. Die Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV), die in Deutschland die Teilnahme am Straßenverkehr regelt, legt fest: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet (FeV § 2).“ Es liegt also in Deiner Verantwortung, Deine Fahrtauglichkeit selbst richtig einzuschätzen und nur am Verkehr teilzunehmen, wenn Du andere damit nicht gefährdest.
Symptome, die Deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können:
Bist Du unsicher, ob Deine Symptome oder Deine MS-Behandlung Deine Fahrtüchtigkeit einschränken? Dann solltest Du zunächst mit Deinem Arzt darüber sprechen. Eventuell empfiehlt er Dir dann, Deine Tauglichkeit durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten testen zu lassen. Ob Du dieses dann an die Straßenverkehrsbehörde weiterleitest, entscheidest Du selbst. Hierzu solltest Du wissen, dass Du, sobald Du einen Eintrag im Führerschein hast, regelmäßig aufgefordert wirst, Deine Fahrtauglichkeit durch medizinische Gutachten zu belegen. Der Eintrag hat aber auch Vorteile: Solltest Du – selbstverschuldet oder nicht – in einen Unfall verwickelt werden, kann der Unfallbeteiligte infrage stellen, ob Du aufgrund Deiner MS überhaupt fahrtüchtig bist. Hast Du durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten Deine Fahrtüchtigkeit bestätigt, bist Du hier auf der sicheren Seite.
Auch mit MS kannst Du weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Um Dich und andere zu schützen, solltest Du Deine Fahrtauglichkeit selbstkritisch und verantwortungsvoll hinterfragen. Fühlst Du Dich an einem Tag vielleicht einmal nicht so gut, dann lass das Auto lieber stehen. Viele körperliche Einschränkungen lassen sich durch Umbaumaßnahmen am eigenen Auto gut ausgleichen. Ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördertes Internetportal informiert ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung und rechtliche Grundlagen.
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