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Veröffentlicht am 31.07.2019 von trotz ms Redaktion
Wenn der Arzt die App verordnet … Zugelassene Gesundheitsapps werden künftig von der Krankenkasse bezahlt. Hier erfährst Du mehr.
Du hast Kognitionsprobleme oder möchtest Dein Gleichgewicht trainieren? Bald kann Dir Dein Arzt zusätzlich eine passende App zur Behandlung Deiner MS-Symptome verordnen. So sieht es zumindest das neue Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vor, dessen Entwurf Gesundheitsminister Jens Spahn vor Kurzem vorgestellt hat. Demnach sollen Patienten künftig Anspruch auf Gesundheitsapps haben. Das heißt: Dein Arzt kann Dir in Zukunft auch Apps verschreiben, um Deine Versorgung zu verbessern.
Für viele Menschen gehören Gesundheitsapps schon zu ihrem Alltag. Sie lassen sich dadurch an die Einnahme von Medikamenten erinnern oder dokumentieren damit ihre Blutzuckerwerte. Vielleicht nutzt auch Du schon die eine oder andere App, um Dein gesundheitliches, kognitives oder emotionales Wohlbefinden zu verbessern oder den Alltag besser zu bewältigen. Da gibt es zum Beispiel Apps, die Dein Gedächtnis und Deine Konzentrationsfähigkeit stärken, damit Du Dich besser konzentrieren kannst und nichts vergisst. Dazu kommen Apps, mit denen Du Dich in Meditation übst, damit Du den Alltag mit mehr Gelassenheit angehen kannst, oder Apps, die speziell für Menschen mit Depressionen entwickelt worden sind. Einige dieser Apps bzw. einige Bereiche vieler Apps sind kostenlos; häufig musst Du aber auch für eine App bezahlen oder ein Abonnement abschließen, um alle Funktionen nutzen zu können.
Diese Kosten kann zukünftig Deine Krankenkasse übernehmen, wenn eine Verordnung Deines Arztes vorliegt. Allerdings gilt das nur für Apps, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind. Für die Zulassung prüft das Institut Apps in puncto Sicherheit, Funktion, Qualität sowie Datenschutz und Datensicherheit. Die Zulassung gilt zunächst für die nächsten zwölf Monate. Danach müssen die Hersteller von Apps nachweisen, dass ihr Produkt tatsächlich die Versorgung verbessert. Auch die Krankenkassen sollen die Möglichkeit haben, Gesundheitsapps zu entwickeln.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Zusätzlich zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept kommt nun auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung. Das heißt, Ärzte erhalten künftig für elektronisch versendete Arztbriefe die gleiche Erstattung wie für per Fax übermittelte. Damit Du und andere Patienten einfacher Ärzte finden, die Videosprechstunden anbieten, sollen Ärzte von nun an auf ihrer Webseite über dieses Angebot informieren dürfen. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann ab jetzt im Rahmen dieser online und nicht im Vorfeld erfolgen. Weiterhin sollen neue datenschutzrechtliche Grundlagen für die elektronische Patientenakte festgelegt werden.
Du siehst also, es tut sich einiges. Auch Menschen mit MS können digitale Tools und Innovationen den Alltag erleichtern. Es wäre doch hilfreich, wenn all Deine Befunde, verordneten Medikamente, Laborergebnisse und andere Untersuchungsergebnisse wie MRT-Aufnahmen und Notfalldaten in einer elektronischen Akte zusammengefasst wären und jeder Behandler einfach darauf zugreifen könnte.
Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220
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