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Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Einen wichtigen Beitrag zur Diagnose von Multipler Sklerose (MS) leistet die sogenannte Liquordiagnostik. Dabei wird das Nervenwasser labortechnisch untersucht.
Dein Arzt hat eine Liquoruntersuchung angeordnet. Jetzt fragst Du Dich, welchen Sinn das hat und was Dich dabei erwartet. Das steckt dahinter: Das Nervenwasser (Liquor) umspült die Nervenzellen im Zentralen Nervensystem (ZNS). Es schützt Gehirn und Rückenmark und ist ständig in Kontakt mit den Nervenzellen, die sich dort befinden. Deshalb lassen sich über den Liquor krankhafte Veränderungen im Gehirngewebe erkennen.
Um das Nervenwasser untersuchen zu können, führt der Arzt eine sogenannte Lumbalpunktion durch. Dabei handelt es sich um einen Routineeingriff, der meist unter örtlicher Betäubung stattfindet und bei dem Nervenwasser entnommen wird. Das im Labor untersuchte Nervenwasser liefert Hinweise darauf, ob eine MS-Erkrankung vorliegt. So lassen sich bei circa drei Viertel der MS-Patienten vermehrt bestimmte Eiweißkörper, sogenannte oligoklonale Banden, im Liquor nachweisen. Sie deuten auf eine Entzündung hin.
Ablauf einer Lumbalpunktion:
Die Blutuntersuchung vervollständigt die Ergebnisse der Liquordiagnostik und ermöglicht es, andere Ursachen für Deine Beschwerden auszuschließen. Bei Verdacht auf MS ordnet Dein Arzt also zusätzlich eine Blutabnahme an – auch wenn sich MS nicht über einen Bluttest diagnostizieren lässt. Das liegt daran, dass die Erkrankung keine charakteristischen Auswirkungen auf das Blutbild, die Entzündungswerte oder Leber- und Nierenwerte haben muss. Dennoch können bestimmte Laborwerte wichtige Aussagen geben. Geprüft wird beispielsweise, ob sich Borreliose-Erreger, Infektionen oder Antikörper gegen Masern, Röteln und Varizella-Zoster-Viren (Herpes-Viren) nachweisen lassen. Sind die zuletzt genannten Viren vorhanden, spricht man von einer positiven MRZ-Reaktion (Masern, Röteln, Varizella-Zoster). So lässt sich über die Blutuntersuchung herausfinden, ob andere Erkrankungen die Beschwerden verursachen oder ob der Arzt weitere Untersuchungen vornehmen muss.
Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220
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