Kurz & Knapp
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen jedem Sozialversicherten zu, dem krankheitsbedingt eine Erwerbsunfähigkeit droht. So kann der Arbeitsplatz erhalten oder neue Berufschancen ermöglicht werden.
8 Minuten
Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Den Arbeitsplatz erhalten oder neue Berufschancen eröffnen – dazu können die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beitragen. Sie sind ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung und können Dich dabei unterstützen, Deinen Beruf möglichst lange auszuüben – nutze Deine Möglichkeiten!
Aus Erfahrung weißt Du, dass Du trotz MS mit beiden Beinen fest im Berufsleben stehen kannst. Doch es könnte passieren, dass Du eines Tages zusätzliche Unterstützung brauchst, damit Du weiterhin arbeiten kannst. Wenn etwa Deine Leistungsfähigkeit abnimmt und Du für längere Zeit eine berufliche Pause einlegen musst. Für diesen Fall gibt es die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen genannt. Darunter fallen zahlreiche Hilfen, die Dir dabei helfen können, so lange wie möglich Deinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Laut Sozialgesetzbuch hat jeder Berufstätige Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vorausgesetzt, er kann durch körperliche oder psychische Einschränkungen nicht mehr arbeiten oder seine Arbeitsfähigkeit ist langfristig dadurch gemindert. Für Dich bedeutet das, dass Du den Antrag für LTA jederzeit stellen kannst, wenn Deine Leistungsfähigkeit aufgrund Deiner MS abnimmt. Du kannst auch von der Förderung profitieren, wenn Du arbeitslos, selbstständig oder noch nicht berufstätig bist.
Folgende Voraussetzungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Antrag bewilligt wird: Zum einen solltest Du ein realistisches Ziel haben und dafür die richtigen Voraussetzungen mitbringen – körperlich, geistig und persönlich. Darüber hinaus solltest Du Dir eine Fortbildungsmaßnahme aussuchen, die Deine Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert. Je nach Fall kommen die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt für die Kosten auf. Im Zweifelsfall klärt die gemeinsame Reha-Service-Stelle, wer zuständig ist.
Zu den Leistungen der beruflichen Rehabilitation gehört beispielsweise die Finanzierung erforderlicher beruflicher Bildungsmaßnahmen wie Umschulung oder Weiterqualifizierung. So kannst Du Deinen bisherigen Job weiter ausführen oder erwirbst notwendige Kenntnisse, um eine andere Tätigkeit auszuüben. Oder Du kehrst nach der Reha in den Job zurück und möchtest vorher Dein Wissen auf den neuesten Stand bringen. Davon profitiert auch Dein Arbeitgeber, dem Du als erfahrene Kraft erhalten bleibst. Ebenso zählen dazu Hilfen, um den Arbeitsplatz auf Deine Einschränkungen anzupassen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Überblick:
Bei der Antragstellung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben solltest Du wissen: Die Gewährung von Leistungen liegt im Ermessen der Rentenversicherung. Dabei gilt, dass das Ermessen „pflichtgemäß“ ausgeübt werden muss. Das heißt, es dürfen den entscheidenden Sachbearbeitern keine Ermessensfehler passieren. Außerdem ist dabei Dein Wunsch- und Wahlrecht, Dein Selbstbestimmungsrecht, Benachteiligungsverbote sowie das Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Bevor Du eine Maßnahme anstößt, solltest Du den Antrag auf Kostenübernahme gestellt haben! Bei Fragen helfen Dir die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Arbeitsagentur oder des Integrationsamts weiter.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen jedem Sozialversicherten zu, dem krankheitsbedingt eine Erwerbsunfähigkeit droht. So kann der Arbeitsplatz erhalten oder neue Berufschancen ermöglicht werden.
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