Zurück
Leistungsansprüche

Reha bei MS: Habe ich ein Anrecht auf eine Maßnahme?

10 Minuten

Veröffentlicht am 12.08.2022  von  trotz ms Redaktion

Trotz Multipler Sklerose den täglichen Herausforderungen gewachsen sein – zu diesem Ziel trägt auch eine Reha bei. Sie ist eine bedeutende Säule bei der Behandlung von MS und kann auch Dir helfen, schwierige Phasen zu überwinden und rundum stark und leistungsfähig zu bleiben. Erfahre hier, wann Du ein Anrecht auf Reha bei MS hast.

Ältere Frau bei der Reha

Mit Reha wieder fit und leistungsfähig werden

„Fahr doch mal zur Kur!“ Dieser gut gemeinte Ratschlag von Deiner Familie oder Deinem Freundeskreis kommt Dir bekannt vor? Vielleicht würde es Dir tatsächlich helfen, über einen längeren Zeitraum hinweg gezielt etwas gegen Deine Beschwerden zu unternehmen – zum Beispiel wenn eine Behandlung im Krankenhaus keine spürbare Besserung bewirkt. Dann entsteht schnell die Frage, ob Du überhaupt Anrecht auf eine Reha-Maßnahme hast, die offiziell „medizinische Rehabilitation“ heißt. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.¹ Das bedeutet, eine Reha soll Dir helfen, auch mit MS so lange wie möglich am Berufsleben teilnehmen zu können. Eine Reha kannst Du stationär oder ambulant duchführen. Bei einer ambulanten Reha kommen Patientinnen und Patienten nur für einen Tag in die Einrichtung, schlafen aber zu Hause.²

Auch die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Reha-Leistung. Sie schließt sich unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten Eingriff an.³ Eine AHB musst Du innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Die Stufenweise Wiedereingliederung, zum Beispiel nach dem sogenannten „Hamburger Modell“, rundet die medizinischen Reha-Leistungen ab. Nach längerer Krankschreibung soll sie beispielsweise die Belastbarkeit für Deinen Arbeitsalltag Schritt für Schritt wiederherstellen. Sie gibt Dir Gelegenheit, Deine Einsatzfähigkeit auszuprobieren sowie gemeinsam mit allen Beteiligten ein individuelles Modell zu entwickeln, bei dem Du aktiv im Berufsleben stehen kannst, wenn Du das möchtest und inwieweit Du es kannst.⁴

Die Voraussetzungen für ein Anrecht auf Reha bei MS

Du hast Anspruch auf Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Du die folgenden medizinischen Voraussetzungen erfüllst:¹

  • Die Reha ist aus medizinischen Gründen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt Deiner Erwerbstätigkeit (Rehabilitationsziele) erforderlich. Dies ist der Fall, wenn Deine MS-Erkrankung Dich körperlich, geistig oder seelisch so einschränkt, dass Du nicht mehr arbeiten kannst oder aber die Gefahr besteht, dass Du krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst.
  • Die Minderung der Erwerbsfähigkeit kann aller Voraussicht nach abgewendet werden, die Erwerbsfähigkeit kann gebessert oder wiederhergestellt werden oder der Arbeitsplatz kann erhalten werden.
  • Eine ambulante Reha-Maßnahme reicht nicht aus, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.
  • Die regulär vorgesehene Wartezeit seit der letzten Reha-Maßnahmen ist verstrichen, es sei denn, eine erneute Reha ist aus medizinischen Gründen vorher schon dringend erforderlich.

Außerdem solltest Du für Dein Anrecht auf Reha bei MS die folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:¹

  • Du hast in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt
  • Du hast die regulär vorgesehene Wartezeit erfüllt, deren Länge sich nach der jeweiligen Reha-Maßnahme richtet
  • Du hast innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung, eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zur Antragstellung ausgeübt oder bist nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zur Antragstellung arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen
  • Du bist vermindert erwerbsfähig oder bei Dir ist Dir eine Erwerbsminderung in absehbarer Zeit zu erwarten, wenn Du die allgemeine Wartezeit erfüllt hast
  • Du beziehst eine Erwerbsminderungsrente
  • Du beziehst eine große Witwen-/ Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Du bist nicht verbeamtet, denn Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Du beziehst keine Altersrente oder betriebliche Vorsorgeleistung bis zum Rentenalter

Unterstützung bei Antragsstellung und Kinderbetreuung

Wenn Du nicht weißt, wo Du den Antrag stellen sollst, reiche ihn einfach bei einem Leistungsträger ein. Die Leistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, nach Antragseingang untereinander ihre Zuständigkeit abzuklären, sodass Du Dir darüber keine Sorgen zu machen brauchst. Ist der Leistungsträger, bei dem Du den Antrag eingereicht hast, nicht für die medizinische Rehabilitation zuständig, muss er den Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.⁵

Du kannst während der Reha-Maßnahme Übergangsgeld erhalten, sofern Du vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen hattest.⁶ Wenn Du ein Kind unter 12 Jahren hast, kannst Du auch Kinderbetreuungskosten erstattet bekommen, wenn Du Dein Kind zur Kur mitnehmen oder es zu Hause versorgen lassen musst.⁷

Gut zu wissen:

An den Kosten der Kur musst Du Dich durch Zuzahlungen beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du Dich aber davon befreien lassen. Lass Dich dazu individuell von der Deutschen Rentenversicherung oder Deiner Krankenversicherung beraten.⁸

Bestehende Beschwerden sind für das Anrecht auf Reha bei MS ausschlaggebend

Damit Dein Antrag auf eine medizinische Reha Erfolg hat, solltest Du auch tatsächlich rehabilitationsbedürftig sein. Das heißt, dass Du bereits unter bestimmten Einschränkungen leidest, die Deine MS-Erkrankung hervorgerufen haben. Dazu zählen beispielsweise Schwierigkeiten beim Gehen oder Gleichgewicht halten sowie kognitive Probleme. Ein weiterer Grund für die Bewilligung Deiner Reha kann sein, dass Du Hilfe bei der emotionalen Verarbeitung der Diagnose MS brauchst. Ob Deine Beschwerden durch einen Krankheitsschub verursacht wurden oder sich im Laufe einer stetig fortschreitenden MS entwickelt haben, spielt bei der Antragstellung keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass Deine Ärztin oder Dein Arzt die Notwendigkeit für eine Reha medizinisch begründet.

Du brauchst Hilfe? Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du ein Anrecht auf Reha bei MS hast, wende Dich an Dein Behandlungsteam, Deine Krankenkasse, Deine Rentenversicherung oder suche nach anderen Beratungsstellen in Deiner Region. Unterstützung beim Antragstellen kannst Du beispielsweise bei den Service-Hotlines der Leistungsträger erhalten. Oder Du bittest Deine Ärztin oder Deinen Arzt, Dir beim Ausfüllen zu helfen. Direkt nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützt Dich auch der Sozialdienst des Krankenhauses dabei. Oder Du suchst Dir Rat bei einer Fachstelle der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).9

Inhaltlich geprüft: M-DE-00020484

Kurz & knapp

Anrecht auf eine medizinische Rehabilitation haben alle, die aufgrund ihrer MS-Diagnose nicht mehr arbeiten können oder davon bedroht sind. Je nach individuellen Voraussetzungen wird entschieden, welcher Träger die Kosten übernimmt: die gesetzliche Rentenversicherung oder die Krankenkasse.

Deine Empfehlungen

Schriftvergrößerung Schalter Vorlesefunktion Schalter Kontrastmodus Schalter
Hast Du Fragen?
Unser Team von
trotz ms MEIN SERVICE
ist Mo-Fr von 8-20 Uhr
kostenlos für Dich da: