Zurück
Leistungsansprüche

Finanzielle Unterstützung bei MS: Wer zahlt was?

8 Minuten

Veröffentlicht am 15.09.2017  von  trotz ms Redaktion

MS-Patienten sind in Deutschland in der Regel finanziell gut abgesichert. Im Ernstfall ist es gut zu wissen, an wen Du Dich wenden kannst und welche Institution für was zuständig ist.

Frau, die lachend ihren Geldbeutel prüft

Als MS-Betroffener bist Du in Deutschland in der Regel finanziell gut abgesichert.

Finanzielle Sorgen bei MS?

Dich treibt der Gedanke an, trotz Multipler Sklerose möglichst lange selbstständig für Dich sorgen zu können. Doch vielleicht kommst Du eines Tages in die Situation, in der Du MS-bedingt auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist: Vielleicht sind ein paar Veränderungen an Deinem Arbeitsplatz oder eine Weiterbildung erforderlich, damit Du weiterhin berufstätig sein kannst. Oder Du fällst aufgrund Deiner Erkrankung länger als sechs Wochen aus und es wird eng auf dem Sparkonto. Je nach Situation gibt es verschiedene Einrichtungen, an die Du Dich wenden kannst.

Die Institutionen und ihre Leistungen im Überblick

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit sichert Dich auf verschiedene Weise ab:

  • Sie zahlt Arbeitslosengeld, wenn Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, z. B. zur Überbrückung zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente.
  • Sie fördert die berufliche Integration von Schwerbehinderten.
  • Sie berät Deinen Arbeitgeber bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.
  • Sie bietet Dir Grundsicherung, falls Du auf Arbeitssuche bist (Hartz IV).
  • Sie berät Dich dabei, welche Hilfen für Dich in Betracht kommen.
  • Sie gewährt Dir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch berufliche Rehabilitation genannt.
  • Sie finanziert den Umbau Deines Autos oder ein Neufahrzeug, damit Du selbstständig zu Deinem Arbeitsplatz fahren kannst.

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Berufstätige dabei, solange wie möglich am Erwerbsleben teilzunehmen:

  • Sie gewährt Dir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch berufliche Rehabilitation genannt.
  • Sie zahlt Dir Übergangsgeld, während Du an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation teilnimmst.

Krankenkasse

Im beruflichen Kontext sind folgende Leistungen Deiner Krankenkasse für Dich relevant:

  • Sie übernimmt Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle und Gehhilfen, die Du sowohl privat als auch beruflich nutzt.
  • Sie zahlt Krankengeld, wenn Du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Dabei gilt: Während eines Zeitraums von drei Jahren wird für dieselbe Krankheit maximal eineinhalb Jahre lang gezahlt.
  • Ausnahme: Nimmst Du an beruflichen Reha-Leistungen teil, hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld.

Integrationsamt

Das Integrationsamt unterstützt schwerbehinderte MS-Patienten auf verschiedene Art und Weise, um diese in die Arbeitswelt zu integrieren:

  • Es hilft Dir bei der Arbeitssuche.
  • Es zahlt dem Arbeitgeber Zuschüsse, um Deinen Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.
  • Es setzt sich für Deinen Kündigungsschutz ein, wenn Du schwerbehindert bist.
  • Es finanziert Dir Bildungsmaßnahmen wie etwa Umschulungen oder Fortbildungen.
  • Es unterstützt Dich und Deinen Arbeitgeber bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.
  • Es fördert einen behindertengerechten Umbau Deiner Wohnung oder Deines Autos.
  • Es hilft Dir dabei, Dir eine behindertengerechte Wohnung zu beschaffen.
  • Es unterstützt Dich beim Beantragen von Darlehen oder Zuschüssen zur beruflichen Selbstständigkeit.
  • Es unterstützt Dich emotional beim Bewältigen der beruflichen Situation.

Reha-Servicestellen

Die Reha-Servicestellen sind für Dich da, wenn es um Leistungen der beruflichen Rehabilitation geht:

  • Sie informieren Dich über Ziel, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen zur Teilhabe.
  • Sie stellen fest, ob bei Dir Hilfebedarf besteht, und klären, welcher Rehabilitationsträger für die Kosten aufkommt.
  • Sie übernehmen die Koordination, wenn verschiedene Rehabilitationsträger für Dich verantwortlich sind und zusammenarbeiten müssen.
  • Sie helfen Dir, Deinen Antrag zu stellen und leiten Ihn an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter.

Versorgungsamt

Das Versorgungsamt bearbeitet den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis:

  • Es prüft den Anspruch und bewertet die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
  • Es erteilt den Status „schwerbehindert“ und stellt den Ausweis aus.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, wer Dir bei einem bestimmten Problem weiterhelfen kann, wende Dich an eine Reha-Servicestelle vor Ort. Sie ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um berufliche Rehabilitation.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

Kurz & Knapp

In Deutschland können MS-Patienten verschiedene finanzielle Leistungen beantragen, wenn ihre Arbeitskraft krankheitsbedingt abnimmt. Umfassende Beratung, wer für welche Unterstützung verantwortlich ist, erhalten Betroffene bei den Reha-Servicestellen.

Deine Empfehlungen

Schriftvergrößerung Schalter Vorlesefunktion Schalter Kontrastmodus Schalter
Hast Du Fragen?
Unser Team von
trotz ms MEIN SERVICE
ist Mo-Fr von 8-20 Uhr
kostenlos für Dich da: