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Veröffentlicht am 30.08.2018 von Onmeda
E-Scooter erleichtern Menschen mit Handicap den Alltag. Für einige dieser elektrischen Gefährte gibt es jetzt eine blaue Plakette, welche die Mitreise in Bussen ermöglicht.
E-Scooter sind elektrische Gefährte, die Menschen mit Gehbehinderungen mobiler machen und ihnen den Alltag erleichtern. Auch Patienten mit multipler Sklerose (MS), deren Bewegungsfähigkeit oft aufgrund ihrer Nervenerkrankung eingeschränkt ist, verschaffen E-Scooter mehr Freiräume. Nicht genau geregelt war bislang, ob Menschen ihren E-Scooter in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mitführen dürfen. Für herkömmliche Elektro-Rollstühle besteht dagegen schon seit geraumer Zeit eine Beförderungspflicht in Bussen und Bahn.
Eine spezielle blaue Plakette regelt dies nun auch für E-Scooter. Im März 2018 ist eine bundesweit einheitliche Regelung der Länder für die Mitnahme in Bussen in Kraft getreten. Für Straßenbahnen, U- und-S-Bahnen gibt es allerdings noch keinen Erlass. Und die Regelung gilt auch nur für E-Scooter, die bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
Der Busfahrer erkennt anhand der blauen Plakette, die Sie auf Ihrem elektrischen Gefährt anbringen, dass das Hilfsmittel für eine Mitreise im Bus zugelassen ist. Umgekehrt prangt auch auf dem Bus eine Plakette. Sie zeigt Ihnen, dass er die Voraussetzungen erfüllt und den E-Scooter transportieren darf.
Der E-Scooter muss einige Voraussetzungen mitbringen, damit Sie ihn in den Bus einladen dürfen. Er ...
• ... darf maximal 1,20 Meter lang sein.
• ... darf höchstens 300 Kilogramm inklusive Ihres eigenen Körpergewichts auf die Waage bringen.
• ... muss vier Räder besitzen.
• ... muss ein Bremssystem haben, das auf beide Räder einer Achse zugleich wirkt. Zudem darf es in seiner Wirkung nicht durch ein Differential überbrückbar sein.
• ... muss in der Bedienungsanleitung einen Hinweis des Herstellers enthalten, dass er für Linienbusse freigegeben ist.
• ... muss eine zusätzliche Feststellbremse besitzen, gewisse Beschleunigungskräfte aushalten und sich rückwärts in den Bus manövrieren lassen.
Auch die Linienbusse müssen einige besondere Bedingungen erfüllen, um den E-Scooter transportieren zu dürfen. Sie benötigen zum Beispiel einen ausreichend großen Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin. Nur so lässt sich der E-Scooter währende der Busfahrt sicher auf dem Rollstuhlplatz verstauen.
Die Plakette zur Kennzeichnung Ihres Fahrzeuges erhalten Sie über die Hersteller oder deren Vertriebswege, zum Beispiel in Sanitätshäusern. Eine Liste mit Modellen, die den Vorgaben entsprechen, finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Quellen:
Online-Informationen der Selbsthilfevereinigung AMSEL e.V.: www.amsel.de (Seitenabruf: 6.7.2018)
Online-Informationen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: www.land.nrw/de (Seitenabruf: 6.7.2018)
*Quelle: www.onmeda.de
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