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Ausbildung & Beruf

Dein Recht bei MS: Wer muss im Job davon wissen?

5 Minuten

Veröffentlicht am 26.02.2024  von  trotz ms Redaktion

Trotz Multipler Sklerose (MS) ist ein erfülltes Berufsleben möglich. Da die chronische Erkrankung aber auch die Leistungsfähigkeit beeinflussen kann, stellst Du Dir vielleicht die Frage, ob Du Deine Vorgesetzten und die Kollegschaft über Deine MS informieren solltest. Hier erfährst Du, was Du darfst und was nicht – kenne Deine Rechte!

Geschäftsfrau

OB DU DEINEN KOLLEGEN UND KOLLEGINNEN ODER DEINEN ARBEITGEBENDEN VON DEINER MS ERZÄHLST, ENTSCHEIDEST DU.

Bis jetzt hast Du vielleicht nur mit Deiner Familie und Deinem engen Freundeskreis über Deine MS-Diagnose gesprochen. Schließlich muss nicht jeder wissen, dass Dein Immunsystem sich gegen Deinen Körper richtet. Das Gleiche gilt auch fürs Berufsleben. Denn laut Gesetz besteht in der Regel keine Auskunftspflicht gegenüber Deiner oder Deinem Arbeitgebenden. Das bedeutet, dass Du nicht dazu verpflichtet bist, von Deiner MS zu erzählen – vorausgesetzt, die Erkrankung schränkt Deine Arbeitsfähigkeit nicht ein.1

Ein offenes Gespräch ermöglicht Lösungen

Manchmal ist es ratsam, Vorgesetzten von der MS zu berichten – beispielsweise, wenn Du aufgrund zunehmender Konzentrationsstörungen Dein Pensum nicht mehr bewältigen kannst.1 In einem offenen Gespräch lassen sich gemeinsam Möglichkeiten finden, um die Aufgaben und das Arbeitsumfeld rechtzeitig an die MS anzupassen. Diese Lösungen sind meist sehr individuell und müssen von Fall zu Fall neu ausgehandelt werden. Damit das Gespräch mit Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber erfolgreich verläuft, hilft es, Deine Rechte zu kennen. Übrigens: Die gesetzlichen Bestimmungen für Menschen mit einem Behinderungsgrad findest Du bei der Deutschen Multiplen Sklerose Gesellschaft (DMSG). Auch das Integrationsamt kann Dich dabei unterstützen, Dich für Deine Rechte einzusetzen.

MS melden – die Ausnahmefälle

In manchen Fällen Du bist dazu verpflichtet, im Berufsleben über Deine MS zu sprechen:1, 2

  • wenn Dein Gesundheitszustand Deine Arbeitsfähigkeit mehr als sechs Monate, also dauerhaft, einschränkt.
  • wenn Dich Deine Arbeitgeberin oder Dein Arbeitgeber konkret auf eine Einschränkung durch eine chronische Erkrankung anspricht.
  • wenn die MS Deine Leistungsfähigkeit so beeinflusst, dass Du oder andere dadurch in Gefahr geraten.
  • wenn Du in einem Bewerbungsgespräch gefragt wirst, ob eine Schwerbehinderung besteht. Aber: Fragen Dich zukünftige Arbeitgebende nicht explizit danach, musst Du die Erkrankung nicht von allein thematisieren.

trotz ms Tipp

Verbündete schaffen: Weihe eine Kollegin oder einen Kollegen ein, die oder der Dich im beruflichen Alltag unterstützen kann. Und bedenke, dass Offenheit die Basis für gemeinsame Lösungen ist. Wenn Du Deinen Vorgesetzten offen von der Diagnose berichtest, wird Vertrauen zu Dir aufgebaut – eine wichtige Voraussetzung, gerade wenn es darum geht, eine Möglichkeit zu finden, Deinen Arbeitsplatz Deiner Leistungsfähigkeit anzupassen.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00020511

Kurz & knapp

Laut Gesetz müssen Beschäftigte der arbeitgebenden Person nicht von ihrer chronischen Krankheit berichten. Es gibt jedoch Ausnahmen – zum Beispiel, wenn durch die Erkrankung eine Gefahr für Dich selbst oder andere entsteht, die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist oder explizit nach dem Vorliegen einer Behinderung gefragt wird.

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