Kurz und Knapp
Die Kosten für Umbaumaßnahmen können MS-Betroffene gegebenenfalls durch öffentliche Fördermaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten decken, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
7 Minuten
Veröffentlicht am 15.09.2017 von trotz ms Redaktion
Dein Zuhause ist Deine Burg? Auch mit fortschreitender MS-Erkrankung ist es möglich, dass Du in Deiner vertrauten Umgebung wohnen bleibst. Umbaumaßnahmen wie das Verbreitern von Durchgängen, der Abbau von Schwellen oder das Einrichten eines barrierefreien Bads können viel bewirken – sind aber häufig teuer. Deshalb lohnt es sich, sich ausführlich über die verschiedenen Förderungen für barrierefreies Wohnen zu informieren. So weißt Du im Ernstfall, an wen Du Dich wenden musst.
Manchmal genügt der Einsatz von Hilfsmitteln nicht, um Dein Wohnumfeld anzupassen. Dann besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umbaumaßnahmen zu beantragen. Ansprechpartner sind verschiedene Institutionen und Versicherungsträger wie die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Integrationsämter. Darüber hinaus vergeben die einzelnen Bundesländer Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe.
Die Pflegekassen können Umbaumaßnahmen Deines Zuhauses bezuschussen. Ziel ist es, Deinen Wohnraum zu verbessern. Dadurch soll Dir eine eigenständige Lebensweise ermöglicht, Pflege erleichtert oder der Umzug in ein Heim vermieden werden. Voraussetzung für diese Förderungen für barrierefreies Wohnen ist allerdings, dass Du offiziell den Status „pflegebedürftig“ hast.
Maximal 4.000 Euro beträgt der Zuschuss pro Maßnahme für eine Einzelperson, 16.000 Euro für Wohngemeinschaften. Leben mehr als vier Pflegebedürftige zusammen, werden die 16.000 Euro anteilig auf die Versicherungsträger der Pflegebedürftigen aufgeteilt. Ob und in welcher Höhe Du einen Zuschuss zur Förderung der Barrierefreiheit erhältst, liegt im Ermessen der Pflegekasse. Alle baulichen Veränderungen zählen als eine Maßnahme. Gefördert werden unter anderem:
Die Förderungen für barrierefreies Wohnen kann nur einmal beantragt werden, bei Einstufung in eine höhere Pflegestufe sind weitere Maßnahmen möglich. Wichtig: Du musst den Antrag vor der Umbaumaßnahme oder vor dem Kauf einer Immobilie stellen. Mehr Informationen dazu findest Du im Betanet.
Du kannst den Umbau Deiner Wohnung oder Deines Hauses auch mit einem Förderkredit der KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau) finanzieren. Das Programm 159 „Altersgerecht umbauen“ soll Barrieren reduzieren sowie Wohnkomfort und Sicherheit erhöhen. Bis zu 50.000 Euro Kredit kannst Du als Eigentümer, Vermieter und Mieter beantragen. Hier empfiehlt es sich, vorher eine Absprache mit dem Vermieter zu treffen. Privatpersonen können bei der KfW auch den Zuschuss (Programm 455) in Höhe von 6.250 Euro beantragen.
Bei den Rehabilitationsträgern kannst Du einen Antrag auf „Wohnungshilfe“ stellen: wenn Dich Deine MS so einschränkt, dass Du den Weg zur Arbeit nur schwer bewältigen kannst. Durch die Umbaumaßnahmen soll sichergestellt werden, dass Du möglichst selbstständig zur Arbeit gelangen kannst. Diese Leistungen gehören zur beruflichen Rehabilitation. Den Antrag zur Förderungen für barrierefreies Wohnen stellst Du bei den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger.
Die Förderung barrierefreien Wohnraums liegt in der Hand der einzelnen Bundesländer. Sie vergeben die landeseigenen Mittel nach eigenen Förder- und Vergaberichtlinien. Die Zuschüsse variieren von 22.000. Euro in Brandenburg über 10.000 Euro in Bayern bis hin zu 3.600 Euro in Hamburg.
Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hast, kannst Du möglicherweise weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Erkundige Dich am besten bei Deinem Landratsamt oder Deiner Stadtverwaltung.
Einen Überblick über die Förderung für Barrierefreiheit der einzelnen Länder sowie die verschiedenen Kreditinstitute, die barrierefreien Wohnraum fördern, findest Du in der Broschüre „Die barrierefreien eigenen 4 Wände“.
Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220
Die Kosten für Umbaumaßnahmen können MS-Betroffene gegebenenfalls durch öffentliche Fördermaßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten decken, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
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