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Therapie & Medikamente

Neu bei Multipler Sklerose: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

8 Minuten

Veröffentlicht am 31.10.2023  von  trotz ms Redaktion

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ersetzt die vorherige ambulante Behandlung im Krankenhaus (ABK). Sie ist eine besondere Versorgungsform für seltene Erkrankungen oder für Erkrankungen mit einem besonderen Krankheitsverlauf. Seit dem 18.07.2023 umfasst sie auch die Multiple Sklerose (MS).

Betroffene sprechen mit Fachpersonal

Was ist die ASV?

Liegt eine seltene oder komplexe Erkrankung vor, die einen besonderen Verlauf hat, ist die Behandlung meist aufwendiger und benötigt Expertinnen und Experten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen, die in der ASV gemeinsam in einem Team arbeiten. Sie stehen in stetigem Austausch, um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Diese Vernetzung der unterschiedlichen Fachbereiche hat zudem den Vorteil, dass Betroffene bei Bedarf schneller an Facharzttermine kommen oder spezielle Untersuchungen problemloser und zeitnah realisiert werden können.

Das Behandlungsteam kann dabei sowohl aus Ärztinnen und Ärzten aus einem Krankenhaus oder aus einer niedergelassenen Praxis bestehen, solange die Medizinerinnen und Mediziner die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Voraussetzungen gehört beispielsweise, dass sie eine bestimmte Anzahl an Patientinnen und Patienten mit dieser einen Erkrankung behandeln oder dass sie mit anderen Bereichen (wie z. B. Physiotherapie oder ambulanter Pflegedienst) zusammenarbeiten.

Optimale Versorgung mit hohen Ansprüchen an die medizinische Qualität – das ist das Ziel der ASV. Um das zu gewährleisten, haben der Gesetzgeber und der Gemeinsame Bundesausschuss ein Regelwerk mit allen Anforderungen verfasst.
Mehr dazu findest Du auf www.bv-asv.de.

Was beinhaltet die ASV bei MS?

Auch für die Behandlung der MS ist gesetzlich vorgeschrieben, welche Fachbereiche im interdisziplinären Team vertreten sein müssen und welche Voraussetzungen die Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen. Das Team besteht aus einer Teamleitung, einem Kernteam und aus den notwendigen Fachbereichen.

Die Teamleitung bei der MS-ASV ist eine Neurologin oder ein Neurologe. Sie oder er erstellt den Behandlungsplan und bildet das „örtliche Zentrum“ aller Behandelnden. Im Idealfall ist keiner der anderen beteiligten Fachbereiche weiter als 30 Minuten von der Teamleitung entfernt. Zusätzlich zur Teamleitung ist die Neurologie auch das Kernteam. Sind die Betroffenen Kinder oder Jugendliche, wird noch eine Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin – bestenfalls mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie (Fachbereich für Nervenerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen) – herangezogen.

Zu den notwendigen Fachbereichen gehören die Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Innere Medizin und Kardiologie, Labormedizin, Radiologie (plus eventuell Radiologie mit Schwerpunkt Neuroradiologie), Urologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Auch hier gilt: Ist die betroffene Person minderjährig, sollte eine entsprechende Fachpraxis mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendmedizin hinzugezogen werden.

Welche Vorteile hat eine ASV für MS-Betroffene?

Die neue ASV bietet viele Vorteile für Dich und Deine MS-Therapie:

  • Kompetente Behandlung durch ausschließlich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Ausstattung
  • Multidisziplinäre Behandlung
  • Enge Vernetzung im gesamten Behandlungsteam
  • Feste Ansprechpersonen
  • Kurze Wartezeiten
  • Gute Erreichbarkeit des Behandlungsteams durch örtliche Nähe der Krankenhäuser und Praxen zueinander
  • Geregelte Urlaubsvertretungen
  • Umfassende Informationen über die anstehende Behandlung
  • Kostenfreie Teilnahme

Wie können MS-Betroffene an einer ASV teilnehmen?

Um an einer ASV teilnehmen zu können, müssen Menschen mit MS einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die ärztlich gesicherte Diagnose und die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Eventuell müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ein besonderer Therapiebedarf. Hierüber kannst Du Dich bei Deiner behandelnden Ärztin oder Deinem behandelnden Arzt informieren.

Wenn Du an einer ASV interessiert bist, kannst Du das bei Deinem nächsten Termin ansprechen. Dein Behandlungsteam kann Dir die entsprechenden Informationen zu einer Aufnahme in die ASV geben. Entschließt Du Dich für eine Teilnahme, kann es jedoch sein, dass sich Dein Behandlungsteam ändert, weil nicht alle Medizinerinnen und Mediziner die entsprechenden Voraussetzungen für eine ASV erfüllen.

Es ist kein Problem, wenn Du während der ASV die Krankenkasse oder – aus welchen Gründen auch immer – das Behandlungsteam wechseln möchtest. Auch kannst Du weiterhin zu nicht ASV-qualifizierten Ärztinnen und Ärzten gehen, Du hast die freie Arztwahl. Für eine optimale Versorgung empfiehlt sich aber der Gang zu qualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten. Es kann jedoch noch etwas dauern, bis die ASV flächendeckend in ganz Deutschland zur Verfügung steht.

Sollte Deine vorherige Fachärztin oder Dein vorheriger Facharzt nicht an der ASV teilnehmen, wird sie oder er während Deiner Teilnahme regelmäßig über Deine Situation informiert, damit sie oder er nach einem möglichen Ende Deiner ASV-Teilnahme – Du kannst die ASV jederzeit auf eigenen Wunsch auch wieder verlassen – vollumfänglich über Deinen Gesundheitszustand informiert ist.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00019097

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