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Versicherung

Pflegeantrag bei MS gestellt: Wie geht es weiter?

6 Minuten

Veröffentlicht am 26.02.2021  von  trotz ms Redaktion

Unterstützung durch eine Pflegeperson oder -fachkraft kann Deine Lebensqualität steigern. Welche Leistungen Deiner Pflegekasse Dir dafür zustehen, hängt von Deinem Pflegegrad ab. Doch wie wird dieser eigentlich ermittelt und was solltest Du beachten?

Antrag schreiben

Du hast einen Antrag zur Ermittlung Deines Pflegegrades gestellt und fragst Dich jetzt, wie die Begutachtung abläuft? Deine Pflegekasse vereinbart dazu einen Termin bei Dir zu Hause. So kann der Gutachter – ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – den zeitlichen Aufwand, den Du bei der Bewältigung Deiner Alltagsaufgaben benötigst, einschätzen und bezeugen.

In der Regel erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung die Begutachtung, damit Du zeitnah die Unterstützung erhalten kannst, die Dir zusteht. Dafür beauftragt Deine Pflegekasse einen Gutachter des Medizinischen Dienstes, Sozialmedizinischen Dienstes, „MEDICPROOF“, falls Du privatversichert bist, oder eines anderen unabhängigen und anerkannten Dienstleisters.

Welche Angaben erfasst der Gutachter?

Betrachtet wird, welcher Zeitaufwand für Deine tägliche Körperpflege, Ernährung, Haushalts- und Lebensführung anfällt und wie selbstständig Du dabei bist. Auch die Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen findet Berücksichtigung. Darunter versteht man zum Beispiel, inwieweit Du Medikamente regelmäßig und eigenständig einnehmen kannst oder Unterstützung dabei benötigst. Darüber hinaus wirst Du zu Deiner persönlichen Einschätzung befragt, welche gesundheitlichen und pflegerischen Probleme, Bedürfnisse und Veränderungswünsche Du hast. Welche Bewertungskriterien im Detail gelten, kannst Du hier nachlesen.

Der Begutachtungstermin dauert in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten. Um in dieser kompakten Zeit alle relevanten Informationen abgeben zu können, solltest Du Dich gut vorbereiten und Dokumente raussuchen, die bei der Beurteilung helfen können:

  • Lege Kopien von Arzt- und Behandlungsberichten sowie von Deinem Medikamentenplan bereit, damit der Gutachter Deine Krankengeschichte nachvollziehen kann und eine ärztliche Diagnose zur Begründung des Pflegebedarfs vorliegt.
  • Zeige wenn möglich Deine Aufzeichnungen aus einem Pflegetagebuch, in dem Du, Deine Pflegeperson oder Dein ambulanter Pflegedienst dokumentiert haben, wie lange Ihr für welche Aufgabe benötigt.

Pflegegutachten: Das solltest Du beachten

Es ist entscheidend, dass Du bei dem Termin nichts beschönigst – Du brauchst Dich nicht dafür zu schämen, wenn Du bei manchen Handgriffen oder Aufgaben Unterstützung benötigst. Ganz im Gegenteil: durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder einer Pflegeperson kannst Du dazu beitragen, etwaige Beeinträchtigungen durch Deine MS auszugleichen.

Zeige Deine Alltagssituation, wie sie tatsächlich ist: Veranstalte vor dem Besuch keinen Putzmarathon, wenn Du normalerweise Unterstützung im Haushalt benötigst. Kleide Dich so, wie Du es immer tust. Wenn Du zum Beispiel MS-bedingt durch kognitive Einschränkungen oder Koordinationsstörungen Probleme dabei hast, Knöpfe und andere Verschlüsse an Deinen Anziehsachen eigenständig zu schließen, sollte der Gutachter auch das erfassen können.

Bitte einen Angehörigen, der Dich vielleicht bisher schon im Alltag unterstützt hat, bei dem Termin dabei zu sein, damit der Gutachter einen realitätsnahen Eindruck bekommt, wie hoch Dein Bedarf an Unterstützung ist. Auf diese Weise kann er zusätzlich Empfehlungen geben, welche Pflegehilfsmittel in verschiedenen Situationen Eure Tätigkeiten erleichtern könnten, ob eine Reha in Deinem Fall sinnvoll wäre oder welche vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden können.

Tipp: Persönliche Beratung

Deine Pflegekasse, die Deiner Krankenkasse angegliedert ist, sowie die Pflegestützpunkte in Deiner Region können Dir einen persönlichen Berater nennen, der für Dich zuständig ist. Kontaktstellen und Informationen erhältst Du beim Bundesministerium für Gesundheit. Privatversicherte können sich zusätzlich an den Verband der Privaten Krankenversicherung wenden.

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