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Ausbildung & Beruf

Finanzielle Unterstützung im Studium mit MS

Veröffentlicht am 20.03.2018  von  trotz ms Redaktion

Ein Studium kostet: Studenten geben durchschnittlich etwa 800 Euro im Monat für ihren Lebensunterhalt aus. Neben der Uni auch noch Geld zu verdienen, fällt Dir aufgrund Deiner MS vielleicht schwer. Aber es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Dir helfen können, Dein Studium zu finanzieren.

Zwei Frauen sitzen am Tisch und Mann geht

Studieren mit MS: Finanzielle Unterstützung

Du hast Dich für ein Studium entschieden, fragst Dich jetzt aber, wie Du Semesterbeitrag, Wohnung, Versicherungen und mehr bezahlen sollst? Wie jeder Student kannst Du BAföG beantragen. Diese staatliche Förderung unterstützt junge Menschen während des Studiums oder der Ausbildung. Falls Du aufgrund Deiner MS für Dein Studium etwas länger brauchst, steht Dir die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus zu. Außerdem kannst Du BAföG auch über die Altersgrenze von 35 Jahren hinaus beantragen, wenn Deine MS dazu geführt hat, dass Du Dein Studium erst später aufnehmen kannst. Neben dem BAföG kommt für Dich vielleicht auch ein Stipendium in Frage, das Du bei verschiedenen Stiftungen beantragen kannst. Das Portal barrierefrei-studieren.de hilft Dir dabei, die für Dich passende Förderung zu finden.

Was ist „ausbildungsgeprägter Mehrbedarf“?

Das BAföG dient nur der Finanzierung Deines allgemeinen Lebensunterhalts während des Studiums. Benötigst Du aufgrund Deiner MS zusätzlich finanzielle Unterstützung, kannst Du einen sogenannten „ausbildungsgeprägten Mehrbedarf“ beantragen. Dazu zählen Leistungen, die Dich dabei unterstützen, Dein Studium selbstständig durchführen zu können, wie zum Beispiel technische Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen. Die Kosten übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger. Sogenannte „medizinische Hilfsmittel“ zahlt dagegen die Krankenkasse. Die Frage, um welche Art von Hilfsmittel es sich handelt, und damit, wer die Kosten zu tragen hat, ist aber manchmal gar nicht so leicht zu beantworten. Hier müssen dann Gerichte die Entscheidung treffen. Die Folge: Du wartest unter Umständen sehr lange auf den Bescheid. Es empfiehlt sich daher, den Antrag gut vorzubereiten und zunächst an den Sozialhilfeträger zu senden. Unter den Begriff fallen alle Institutionen zur Ausführung der Sozialhilfe. Behörden mit dieser Aufgabe werden häufig „Sozialamt“ genannt. Wende Dich also an das Sozialamt vor Ort für weitere Informationen. Hast Du Deinen Antrag gestellt, hat der Träger zwei Wochen Zeit, die Zuständigkeit zu klären und den Antrag gegebenenfalls weiterzuleiten.
Wie Du siehst, stehen Dir verschiedene Möglichkeiten zur Studienfinanzierung zur Verfügung. Dabei aber den Überblick zu behalten und die für Dich passende Förderung zu finden und durchzusetzen, ist manchmal gar nicht so einfach. Hilfestellungen und ausführliche Informationen rund ums Studium erhältst Du bei den Studentenwerken.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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