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Ausbildung & Beruf

Unterstützung im Beruf: Arbeitsassistenz bei MS

5 Minuten

Veröffentlicht am 14.08.2019  von  trotz ms Redaktion

Für viele Menschen bedeutet der Beruf mehr als nur den Lebensunterhalt zu bestreiten: Sich selbst verwirklichen, Erfolgserlebnisse oder der soziale Kontakt mit den Kollegen. Was aber, wenn Du aufgrund Deiner MS bei bestimmten Tätigkeiten im Job Hilfe benötigst? Dann kann eine Arbeitsassistenz eine Lösung sein.

Eine Arbeitsassistenz unterstuetzt eine MS-Betroffene

Was leistet eine Arbeitsassistenz?

Eine Arbeitsassistenz soll Dir bestimmte „Handgriffe“ abnehmen, die zur Ausführung Deiner Arbeit nötig sind, Dir durch eine Behinderung aber schwerfallen oder unmöglich sind. Arbeitsassistenten können Dir beispielsweise den Weg zum Kopierer abnehmen, wenn die MS Deine Mobilität einschränkt. Beeinträchtigt die MS Deine Sehfähigkeit, kann der Assistent Dir handschriftliche Dokumente vorlesen. Die Arbeitsassistenz unterstützt Dich also bei der Ausführung Deiner Arbeit. Die von Deinem Arbeitgeber geforderte, vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringst Du aber selbst.

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsassistenz?

Voraussetzungen für eine Arbeitsassistenz sind:

  • Du hast einen Behinderungsgrad von mindestens 50.
  • Du arbeitest mindestens 15 Stunden in der Woche und benötigst regelmäßig Hilfe.
  • Andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Anpassung Deines Arbeitsplatzes an Deine Bedürfnisse, reichen nicht aus.
  • Es besteht ein vertretbares Verhältnis zwischen Deinem Einkommen und den Leistungen der Kostenträger für die Arbeitsassistenz.
  • Dein Arbeitgeber stimmt dem Einsatz einer Arbeitsassistenz zu.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst Du einen Antrag bei Deinem zuständigen Integrationsamt stellen. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Bewilligung – wie geht es weiter?

Stimmt das Integrationsamt Deinem Antrag zu, überweist es Dir monatlich das festgelegte Budget. Die Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen und dem Umfang der benötigten Unterstützung. Es darf nicht mehr als 50 Prozent Deines Bruttolohns ausmachen.

Mit dem Geld kannst Du dann einen Arbeitsassistenten einstellen. Du wirst also selbst zum Arbeitgeber. Der Vorteil: Du kannst Dir die Person selbst aussuchen und die Assistenz selbst organisieren. Gleichzeitig musst Du sämtliche Verwaltungsaufgaben eines Arbeitgebers wie beispielsweise die monatliche Lohnabrechnung übernehmen. Hierfür kannst Du einen Steuerberater zu Rate ziehen. Vom Integrationsamt erhältst Du dafür eine Aufwandsentschädigung von monatlich 35 Euro. Du kannst aber auch einen professionellen Hilfsdienst mit der Erbringung der Unterstützungsleistung beauftragen.

Wichtig ist, dass Du die Belege für Deine Ausgaben aufbewahrst, da Du dem Integrationsamt Deinen Aufwand für die Arbeitsassistenz nachweisen musst. Hattest Du weniger Ausgaben als Du ausbezahlt bekommen hast, musst Du die zu viel gezahlten Beiträge am Ende des Bewilligungszeitraums zurückzahlen bzw. sie werden mit der nächsten Zahlung verrechnet. Alle Informationen hierzu erhältst Du aber auch mit dem Bewilligungsschreiben.

Du benötigst weitere Informationen zur Arbeitsassistenz oder Dich beschäftigen andere sozialrechtliche Themen? Unser Team von trotz ms MEIN SERVICE ist für Dich da: Mo bis Fr von 8 bis 20 Uhr unter der kostenlosen Servicenummer – 0800.1010800.

Inhaltlich geprüft: M-DE-00003220

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